Vorsteuerabzug2022-10-19T05:36:33+00:00

Unternehmer Lexikon

Vorsteuerabzug

Unternehmer Lexikon

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug in Österreich

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Vorsteuer abzuführen. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die das Unternehmen als Umsatzsteuer zu zahlen hat. §11 des UStG schreibt in diesem Zusammenhang vor, dass eine Rechnung vorliegen muss.

Die Vorsteuer in Österreich

Diesbezüglich ist der Begriff des Ist-Versteuerers wichtig. Der §17 UStG hält fest, dass der vorangegangene Veranlagungszeitraum keine zwei Millionen Euro überstiegen haben darf. Nur dann gilt die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Auch Anzahlungen werden beim Vorsteuerabzug berücksichtigt. §12 UStG gestattet, die Vorsteuer einzufordern, wenn es sich um Einfuhren aus Drittländern, innergemeinschaftlichen Erwerb, sowie einem Übergang von Steuerschulden auf eine/n Leistungsempfänger/in handelt.

Unternehmen aus Österreich haben die Möglichkeit die Vorsteuer über ein Vorsteuererstattungsverfahren zurückzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Steuer in einem EU-Mitgliedsstaat angefallen ist. Eine Ausnahme bildet ein Mitgliedsstaat, in dem sich der Vorgang nicht steuerlich erfassen lässt.

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?

Jedes Unternehmen, das eine unternehmerische Tätigkeit ausführt, ist vorsteuerabzugsberechtigt. Für Kleinunternehmer gilt, dass sie einen Antrag zur Regelbesteuerung benötigen. Ansonsten gibt es für steuerbefreite Unternehmen keine Berechtigung, die Vorsteuer einzufordern.

Nicht in den Bereich der Vorsteuerabsetzung fallen PKWs, Kombis und Motorräder. Dafür ist es möglich, die Vorsteuer in der Steuererklärung aufzuführen, die nach der Unternehmensgründung eingereicht wird. Entscheidend ist das rechtliche Verhältnis des Unternehmers zum Leistungszeitpunkt.

Bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ist es essenziell auf die gesetzlichen Vorgaben zu achten. Die entsprechenden Paragraphen sind §§12 Abs. 10 bis 12 des UStG. Die Berechtigungen müssen nachträglich vorgenommen werden.

Worauf ist zu achten?

Geachtet werden sollte auf eine vorschriftsmäßige Rechnung mit passenden korrekten Angaben.

Welche Form hat die Rechnung? Wird alles ordnungsgemäß ausgestellt?

Handelt es sich um eine Kleinbetragsrechnung?

Ist der Leistungsumfang korrekt aufgeschlüsselt?

Ist die Umsatz steuer richtig ausgewiesen?

Sind die betreffenden Steuersätze alle aufgeführt?

Ist die Rechnung tatsächlich dem Rechnungsempfänger zugegangen?

Darum sollten Sie sich für Sage entscheiden

Vertrauen Sie einer etablierten Marke

Mit 250.000 Kunden und mehr als 1.000 Fachhändlern ist Sage seit über 30 Jahren einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand.

Steigen Sie um in Ihrem Tempo

Mieten Sie Sage 50 einfach als Software-Abo und profitieren Sie von einer geringeren Kapitalbindung. Dank des modularen und skalierbaren Aufbaus können Sie Sage 50 Schritt für Schritt in Ihrem Unternehmen einführen.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Mit den Cloud- oder Desktop-Lösungen von Sage sparen Sie Zeit und Geld. Wir kennen die Sorgen und Nöte kleiner und mittelständischer Unternehmen genau und wissen, dass jedes Unternehmen andere Bedürfnisse hat. Sage wächst mit Ihnen und Ihren Anforderungen.

Nutzen Sie umfangreiche Support-Leistungen

Sollten Sie einmal Fragen zu Sage 50 haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.

Beiträge speziell für Ihr Unternehmen

Nach oben