Unternehmer Lexikon
Reverse Charge
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Reverse Charge
Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen – B2B
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Mehrwertsteuer-Paket 2010 wird vor allem bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen an ausländische Unternehmer bzw. bei der in Anspruchnahme von Dienstleistungen durch österreichische Unternehmer und der Erbringung dieser Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer verstärkt auf das sogenannte Reverse Charge Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) zurückgegriffen. Umkehr der Steuerschuld bedeutet, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist.
Bei sogenannten B2B Dienstleistungen, die grenzüberschreitend erbracht bzw. in Anspruch genommen werden, ist zunächst der Ort der Dienstleistung zu bestimmen. Danach richtet sich die Verrechnung der Umsatzsteuer (USt) bzw. die Frage, wer Schuldner der USt ist.
Neben diesen Fällen gibt es in der innerösterreichischen Geschäftsabwicklung einige Sonderfälle mit Umkehr der Steuerschuld. Und zwar bei der Erbringung von Bauleistungen und bei bestimmten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Sekundär Rohstoffhandel (sogenannte Schrottverordnung), bei der Lieferung von Mobiltelefonen und elektronischen Schaltkreisen sowie von Videospielkonsolen, Laptops und Tablet Computern, sowie bei der Lieferung bestimmter Metallwaren an Unternehmer wenn das Entgelt € 5.000,- übersteigt.
Außerdem sind der Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten, die Lieferung von Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer von dieser Regelung betroffen. Für diese Bereiche gibt es eigene Informationen, weshalb hier erster Linie auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung oder des Dienstleistungsempfanges eingegangen wird.
Nähere Infos erhalten Sie unter WKO.