Unternehmer Lexikon
Reingewinn
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Reingewinn
Der Reingewinn ist das Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen eines Unternehmens und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Er entspricht dem Jahresüberschuss, also den Gewinn nach Abzug der aufgewendeten Kosten.
Der Reingewinn ist eine betriebswirtschaftliche Größe, die sich als Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ergibt. Überwiegen die Erträge, wird ein Gewinn ausgewiesen, anderenfalls ein Verlust. Der Reingewinn entspricht dem Jahresüberschuss, also dem Gewinn nach Steuern.
Berechnung des Reingewinns
Sämtliche Aufwands- und Ertragskonten werden beim Jahresabschluss über das GuV-Konto abgeschlossen. Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt damit sämtliche Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Der Saldo spiegelt den Reingewinn (beziehungsweise den Jahresüberschuss) wider. Überwiegen die Aufwendungen die Erträge, wird ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Verwendung des Reingewinns
Die Verwendung des Jahresüberschusses ist bei Kapitalgesellschaften im Aktiengesetz geregelt. Zunächst müssen Aktiengesellschaften einen Teil ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis diese zehn Prozent des Grundkapitals erreicht hat.
Weitere Überschüsse können in die freiwillige Rücklage eingestellt, an die Anteilseigner ausgeschüttet oder als Gewinnvortrag in der Folgeperiode ausgewiesen werden. Entscheidungen hinsichtlich der Gewinnverwendung werden üblicherweise auf der Hauptversammlung getroffen. Vorstand und Aufsichtsrat können ohne Zustimmung der Hauptversammlung bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einstellen.
Vom Reingewinn zum Bilanzgewinn
Eng verwandt sind die Kennzahlen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn. Um vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres zum Bilanzgewinn zu gelangen, werden zum Jahresüberschuss der Gewinnvortrag aus der Vorperiode sowie die Entnahmen aus der Kapital- und Gewinnrücklage addiert und der Verlustvortrag sowie die Einstellung in die Gewinnrücklagen abgezogen.