Personengesellschaft2022-11-08T11:08:43+00:00

Unternehmer Lexikon

Personengesellschaft

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsträgern zu einer unternehmerischen Gesellschaft. Dabei kann es sich um juristische Personen und natürliche Personen oder eine andere Personengesellschaft handeln. Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften haben Personengesellschaften keine eigene juristische Persönlichkeit, sind jedoch Träger von Rechten und Pflichten. Ziel des Zusammenschlusses ist das Verfolgen eines bestimmten Zwecks, der nicht zwingend wirtschaftlicher Natur sein muss.

Wann sind Personengesellschaften von Bedeutung?

Personengesellschaften sind immer dann von Bedeutung, wenn es um Unternehmensgründung oder um den Wechsel der Rechtsform geht.

Rechtsformen spielen eine wichtige Rolle bei:

  • Unternehmensgründung
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung
  • Investitionen
  • Gewinnverteilung
  • Steuerliche Behandlung

Warum sind Personengesellschaften wichtig?

Die Entscheidung für eine Personengesellschaft als Rechtsform wirkt sich auf ganz unterschiedliche Weise aus.

Personengesellschaften können sich auswirken auf:

  • Entscheidungsfreiheit
  • Flexibilität
  • Finanzierung und Investitionen
  • Haftung
  • Gesellschaftsvermögen
  • Privatvermögen
  • Rechnungslegung und Buchführung

Merkmale von Personengesellschaften

Personengesellschaften weisen einige Besonderheiten auf, durch die sie sich auch von Kapitalgesellschaften differenzieren.

Die besonderen Merkmale von Personengesellschaften:

  • Gründung: Voraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft ist, dass sich mindestens zwei natürliche oder juristische Pesonen zu einer Gesellschaft zusammenschließen.
  • Gründungskapital: Für die Gründung einer Personengesellschaft ist die Einlage eines Stamm- oder Grundkapitals nicht erforderlich.
  • Rechtsgrundlage: Grundlage für ein Gesellschaftsvertrag, der an keine Formalitäten gebunden ist.
  • Eintragung: Handelt es sich bei der Personengesellschaft gleichzeitig um eine Personenhandelsgesellschaft, muss sie in das Handelsregister eingetragen werden.
  • Rechtsstellung: Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Das heißt, dass jeder Gesellschafter als natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten ist.
  • Geschäftsführung: Die Geschäftsführung liegt in Händen aller Gesellschafter, die die Gesellschaft nach außen vertreten.
  • Buchführung: Für Personengesellschaften gelten vereinfachte Aufzeichnungspflichten, sodass für die Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht. Anderes gilt für in das Handelsregister eingetragene Personengesellschaften, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt regelmäßig anteilmäßig auf alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
  • Haftung: Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter uneingeschränkt, solidarisch und persönlich, also auch mit ihrem Privatvermögen. Anderes gilt für die KG sowie für die GmbH & Co. KG, bei der Kommanditist lediglich mit seinem eingebrachten Kapital haftet.

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