Unternehmer Lexikon
Jahresüberschuss


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Jahresüberschuss
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss bezeichnet im Handelsrecht die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens in einer Rechnungsperiode, meistens zum Ende eines Geschäftsjahres. Dabei werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Vorherige Perioden, Einstellungen und Entnahmen werden nicht berücksichtigt.Eine positive Differenz ergibt den Jahresüberschuss, eine negative den Jahresfehlbetrag oder auch Reinverlust. Kapitalgesellschaften verteilen den Gewinn entweder an die Anteilseigner oder thesaurieren diesen, Personengesellschaften versteuern den Gewinn individuell.
Berechnung des Jahresüberschusses
Zuerst findet eine Zusammenfassung aller ordentlichen und außerordentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen in einer Summenrechnung mit Zwischenergebnissen statt. Dies können unter anderem Betriebs- und Finanzergebnisse, außerordentlich Aufwendungen und Erträge als auch Auswirkungen der Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sein. Dieser letzten Position, die betrieblichen Steuern, folgt der Jahresüberschuss als abschließender Summenposten.
Das Ergebnis Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag sind eine Bilanzposition im Eigenkapital. Ein Jahresüberschuss wirkt sich eigenkapitalerhöhend, ein Jahresfehlbetrag eigenkapitalmindernd aus.
Kennzahlen des Jahresüberschusses
Da der Jahresüberschuss zu den Hauptzielen der Bilanzpolitik gehört und Bestandteil von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ist, kann das Ergebnis unter anderem durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder durch das Auflösen von stillen Reserven verbessert werden.
Aussagen über die Höhe der umsatzbedingten Einnahmeüberschüsse am eingesetzte Gesamtkapital macht die Cashflow-Rentabilität (Cashflow-Rentabilität = (Jahresüberschuss + Abschreibungen) / Gesamtkapital).