Unternehmer Lexikon
Ertragsteuern


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Ertragsteuern
Der Begriff Ertragsteuer umfasst die Steuerarten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Das Pendant zu den Ertragsteuern sind die Kostensteuern. Die Bezeichnung Ertragssteuer impliziert die Besteuerung von Einkommen oder Gewinn. Die entsprechenden Steuerarten werden in jeweils eigenen Gesetzen geklärt und geregelt.
Warum sind Ertragsteuern wichtig?
Ertragsteuern zählen zu den wichtigsten Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden; gemeinsam mit der Umsatzsteuer stellen sie mehr als zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens dar. Neben der Kreditaufnahme trägt das gesamte Steueraufkommen den Großteil der finanziellen Ausstattung der öffentlichen Hand bei.
Hinsichtlich der Berechnung und Zahlung der an Bund, Länder oder Gemeinde gelten klare gesetzliche Vorschriften und Regeln; Versäumnisse und Unterschlagungen ziehen zum Teil drastische Strafen nach sich.
Was sind Ertragsteuern?
Eine Ertragsteuer an sich existiert in der Praxis nicht. Es handelt sich dabei um den Oberbegriff für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Der Begriff Ertragsteuer zeigt an, dass es sich um eine Steuerart handelt, mit der die Erträge – Einkommen oder Gewinn – besteuert werden. Die Steuerarten, die zur Ertragsteuer zählen, werden in jeweils eigenen Gesetzen geregelt.
Bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer handelt es sich um reine Unternehmenssteuern. Die Einkommensteuer dagegen betrifft auch natürliche Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind.