Unternehmer Lexikon
Anschaffungskosten


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Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes anfallen. Dazu zählen nicht nur alle Kosten, die direkt mit einem Kauf verbunden sind, sondern auch solche, die anfallen, bis der Gegenstand in einem betriebsbereiten Zustand ist. Kalkulatorische Kosten sind nicht Teil der Anschaffungskosten.
Nach deutschem und österreichischem Bilanzrecht setzen sich die Anschaffungskosten wie folgt zusammen:
Anschaffungspreis (Preis, der für den Erwerb des Vermögensgegenstandes bezahlt wird)
– Anschaffungsminderungen (Skonti, Rabatte und Boni mindern die Anschaffungskosten)
+ zurechenbare Anschaffungsnebenkosten (Aufwendungen, die zusätzlich zum Anschaffungspreis aufgewendet werden, um den Vermögensgegenstand zu erwerben, ihn an seinen Einsatzort zu verbringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Damit die Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden können, müssen sie nach deutschem und österreichischem Bilanzrecht dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbar sein)
+ nachträgliche Anschaffungskosten (beispielsweise Kosten für eine Nachrüstung, wenn Bestimmungen wie Lärm- oder Umweltemissionen im Nachhinein nicht erfüllt sind. Zum Schluss addieren wir noch solche Anschaffungskosten, die nötig sind, damit die Maschine betriebsbereit ist)
= Anschaffungskosten