Unternehmer Lexikon
Anlagespiegel


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Anlagespiegel
Als Anlagenspiegel, auch Anlagengitter genannt, bezeichnet man eine Übersichtsdarstellung zur Entwicklung von Positionen des Anlagevermögens. Für rechnungslegungspflichtige Kapitalgesellschaften ist die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verpflichtend im Anhang des Jahresabschlusses zu machen.
Beim Anlagenspiegel sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen.
Der Anlagenspiegel ist in 3 Bereiche aufgeteilt:
- Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Endbestand)
- Kumulierte Abschreibung (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Endbestand)
- Nettobuchwerte (Anfangsbestand und Endbestand)