Unternehmer Lexikon
Aktiva und Passiva


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Aktiva und Passiva
Aktiva und Passiva stehen für die Verwendung und Herkunft der Geldmittel eines Unternehmens. Sie sind die zwei Hälften jeder Bilanz und stehen sich darin direkt gegenüber: Aktiva links, Passiva rechts.
Die Passiva auf der rechten Seite der Bilanz geben Aufschluss darüber, woher das Kapital eines Unternehmens stammt, während die Aktiva auf der linken Seite aufzeigen, was mit diesem Kapital geschieht, d. h. welches Vermögen damit geschaffen wird. Kurz gesagt: Vermögen entsteht, wenn Kapital investiert wird. Passiva generieren Aktiva.
Deshalb müssen die zwei Seiten einer Bilanz auch ausgeglichen sein. Wäre eine Bilanz unausgeglichen und wären die Aktiva beispielsweise größer als die Passiva, hieße das, es wäre mehr Geld investiert worden, als dem Unternehmen – inklusive Fremdkapital – zur Verfügung stand. Das ist vom Prinzip her nicht möglich.
Die Aktiva und Passiva bilden die rechte und linke Seite der Bilanz eines Unternehmens. Diese Bilanz ist wiederum ein wichtiges Instrument, das Auskunft über die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Unternehmens gibt. Eine Bilanz ist gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, also nach den Regeln, die bilanzierungspflichtige Unternehmer bei der Aufzeichnung ihrer Geschäftsvorgänge im Rahmen der laufenden Buchführung beachten müssen.
Aktiva
Die Aktiva einer Bilanz umfassen das verfügbare Vermögen eines Unternehmens, also Güter und andere Mittel, mit denen das Unternehmen arbeiten kann, um seine betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Die Aktiva werden auf der linken Seite einer Bilanz aufgeführt. Die Aktivseite gibt die Verwendung des auf der Passivseite angegebenen Kapitals (Passiva) wieder.
Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist geregelt, wie sie gegliedert werden müssen:
- Anlagevermögen: Zum Anlagevermögen zählen alle Anlagen und anderen Güter, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen und im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.
- Umlaufvermögen: Das Umlaufvermögen umfasst die Geldmittel und Güter, über die das Unternehmen kurzfristig für betriebliche Zwecke verfügen
- Rechnungsabgrenzungsposten: Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Werte, die in eine andere Rechnungsperiode verweisen.
- Aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können in die Aktivseite der Bilanz aufgenommen werden, wenn sich die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Bilanz in einer Weise unterscheiden, dass im nächsten Geschäftsjahr eine Steuerentlastung zu erwarten ist.
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung: Zu einem aktiven Unterschiedsbetrag kommt es, wenn das Vermögen höher ist als die Schulden. Der Betrag muss ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz auftauchen.
Passiva
Die Passiva werden auf der rechten Seite einer Bilanz aufgeführt. Sie zeigen, woher die Mittel eines Unternehmens kommen. Laut Gesetz des HGB gliedert sich diese Passivseite einer Bilanz in:
- Eigenkapital: Zum Eigenkapital gehört das gezeichnete Kapital. Je nach Rechtsform des Unternehmens heißt dieses Stamm- oder Grundkapital, dazu kommen etwaige Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus besteht das Eigenkapital aus den Rücklagen. Der Gewinn- oder Verlustvortrag zählt ebenfalls dazu.
- Rückstellungen: Bei den sogenannten Rückstellungen handelt es sich um Verpflichtungen, die bezüglich ihrer tatsächlichen Höhe sowie des Zeitpunkts ihres Eintretens ungewiss sind.
- Verbindlichkeiten: Auch sämtliche Schulden des Unternehmens werden auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt. Die entsprechenden Gelder sind noch vorhanden, müssen aber zu bekannten Terminen zurückgezahlt werden. Daher zählen sie hier zum Fremdkapitel.
- Rechnungsabgrenzungsposten: Leistungen, die das Unternehmen erst nach dem Bilanzstichtag erbringt, aber schon vorher abgerechnet hat, erscheinen als passive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz.
- Passive latente Steuern: Das sind zukünftig erwartende Zahlungsverpflichtungen an das Finanzamt, die sich aus unterschiedlichen Bewertungen von Vermögen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach handelsrechtlichen und steuerlichen Kriterien ergeben. Sie gehören zum Fremdkapital und müssen daher auf der Passivseite der Bilanz auftauchen.
Dabei fasst man hier alle Bilanzposten außer dem Eigenkapital unter dem Begriff Fremdkapital zusammen. Das sind Werte, die dem Unternehmen zwar zur Verfügung stehen, aber (sicher oder eventuell) in absehbarer Zeit zurückgezahlt werden müssen. Hierzu zählen auch Rückstellungen, die im Hinblick auf erwartete Verbindlichkeiten gebildet werden.
Quelle: Startupguide