Unternehmer Lexikon
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Abkürzung „GmbH“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsform für Unternehmen, die in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern weit verbreitet ist. Eine GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften, was bedeutet, dass das Unternehmen selbst rechtlich unabhängig von den privaten Vermögen der Gesellschafter ist. Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist auf ihre Einlagen auf das Stammkapital beschränkt.
Gründung einer GmbH
Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, in dem die Einzelheiten der Geschäftstätigkeit, die Höhe des Stammkapitals sowie die Beteiligung der Gesellschafter geregelt sind. Das Mindeststammkapital beträgt in Österreich seit 1.1.2024 10.000 Euro. Dieses Kapital kann in Form von Bargeld oder Sacheinlagen erbracht werden. Nach der Eintragung ins Handelsregister erhält die GmbH ihre Rechtsfähigkeit und kann am Geschäftsverkehr teilnehmen.
Vorteile der GmbH
- Beschränkte Haftung: Der größte Vorteil liegt in der beschränkten Haftung der Gesellschafter. Persönliches Vermögen der Gesellschafter bleibt bei Geschäftsverlusten unangetastet, sofern keine persönlichen Bürgschaften oder ähnliche Sicherheiten geleistet wurden.
- Flexibilität in der Gestaltung: Gesellschafter können die innere Struktur der GmbH relativ frei gestalten. Dies betrifft zum Beispiel die Verteilung von Gewinnen oder Stimmrechten.
- Professionelles Image: Eine GmbH wird oft als seriöser und beständiger wahrgenommen als beispielsweise ein Einzelunternehmen, was bei Geschäftspartnern und Kunden Vertrauen schaffen kann.
Nachteile der GmbH
- Gründungsaufwand und -kosten: Die Gründung einer GmbH ist mit bürokratischem Aufwand und Kosten für Notar und Handelsregistereintrag verbunden.
- Regulierung und Pflichten: Eine GmbH unterliegt strengeren Regulierungen und Pflichten, dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
- Steuerliche Belastungen: Gewinne einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Verwaltung einer GmbH
Die Geschäftsführung einer GmbH obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern, die von den Gesellschaftern ernannt werden. Diese führen die Geschäfte der GmbH in eigener Verantwortung, sind aber den Gesellschaftern gegenüber rechenschaftspflichtig. Ein Aufsichtsrat ist nur bei bestimmten Größenordnungen oder auf freiwilliger Basis erforderlich.
Zusammenfassung
Die GmbH ist eine attraktive Rechtsform für Unternehmer, die eine beschränkte Haftung wünschen und bereit sind, die dafür notwendigen formalen Anforderungen und Steuerbelastungen in Kauf zu nehmen. Aufgrund ihrer Flexibilität in der Gestaltung und ihrem professionellen Erscheinungsbild ist sie besonders für mittelständische Unternehmen eine beliebte Wahl.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der WKO.