Unternehmer Lexikon
Ertragsteuern
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Ertragsteuern
Ertragsteuern
Ertragsteuern sind Steuern, die auf das Einkommen natürlicher oder juristischer Personen erhoben werden. Sie zielen darauf ab, den finanziellen Ertrag, den eine Person oder Unternehmen innerhalb eines Steuerjahres erzielt hat, zu besteuern. Zu den Ertragsteuern zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
- Einkommensteuer: Diese Steuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Das betrifft unter anderem Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
- Körperschaftsteuer: Juristische Personen wie GmbHs, AGs oder Genossenschaften zahlen Körperschaftsteuer auf ihr Einkommen. Sie ist das Pendant zur Einkommensteuer für natürliche Personen und besteuert den Gewinn, den Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres erwirtschaften.
- Gewerbesteuer: Diese Steuer wird zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer von Gewerbetreibenden erhoben. Sie orientiert sich am Gewerbeertrag und wird von den Gemeinden festgelegt, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat oder eine Betriebsstätte unterhält.
Ertragsteuern spielen eine wichtige Rolle im Steuersystem und tragen signifikant zum Haushalt von Bund, Ländern und Gemeinden bei. Der Steuersatz und die Berechnungsmethoden können je nach Steuerart und individuellen Gegebenheiten variieren. Unternehmen und Selbstständige müssen bei der Kalkulation ihres zu versteuernden Einkommens diverse Abzugsfähigkeiten und Freibeträge beachten, die die Bemessungsgrundlage und damit die Höhe der zu zahlenden Steuer beeinflussen können.
Für Unternehmer und Unternehmen ist es essentiell, sich mit den verschiedenen Ertragsteuern und ihren spezifischen Regelungen vertraut zu machen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und mögliches Optimierungspotenzial zu nutzen.
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