Unternehmer Lexikon
Anlagenbuchhaltung
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Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst und verwaltet die Vermögensgegenstände (Anlagen) eines Unternehmens, also Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Wert überschreiten, nicht verbraucht werden und somit dem Unternehmen langfristig nutzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Anlagebuchhaltung gehören:
1. Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens
Die Anlagenbuchhaltung erfasst alle Sachanlagen in den Anlagekarteien. Im Zuge des Jahresabschlusses werden für die vergangene Rechnungsperiode der aktuelle Anlagevermögensbestand (Inventar) sowie Zu- und Abgänge ermittelt. Darüber hinaus errechnet die Anlagenverwaltung die Besitzsteuern.
2. Ermittlung und Buchung der Abschreibungen
Abschreibungen sind Wertminderungen von betrieblichen Sachanlagen. Die Anlagenbuchhaltung ermittelt kalkulatorische, steuerliche und bilanzielle Abschreibungen. Nach dieser Wertminderung haben die Anlagen einen neuen, monetären Wert. Entsprechend werden auch die Versicherungen angepasst.
3. Informationsquelle
Die Anlagenbuchhaltung liefert jederzeit den genauen Überblick darüber, welche Maschinen, Fahrzeuge und andere Sachanlagen sich im Bestand eines Unternehmens befinden und welchen Wert sie noch haben. Auf dieser Basis entstehen Investitionspläne. Für ein Unternehmen ist es sehr wichtig, Neuanschaffungen zum richtigen Zeitpunkt zu tätigen, um nicht unnötige Geldmittel zu verschwenden. Dank der Anlagenverwaltung kann der Unternehmer besser abwägen, ob Reparaturen noch sinnvoll sind oder ob eine Neuanschaffung infrage kommt.