Unternehmer Lexikon
Zahlungsunfähigkeit


Unternehmer Lexikon
Zahlungsunfähigkeit
Viele Selbständige und Unternehmer haben die Situation schon das eine oder andere Mal erlebt: Sie sitzen vor einem Stapel Rechnungen und können sie nicht alle bezahlen. Da kommt die bange Frage auf: Bin ich nun insolvent? Müsste ich jetzt eigentlich einen Insolvenzantrag stellen?
Voraussetzung für die Eröffnung eines Konkursverfahrens ist die Zahlungsunfähigkeit bzw. die Überschuldung. Ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kann hingegen schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet werden.
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
In der Insolvenzordnung ist die Zahlungsunfähigkeit nicht genau abgegrenzt. In §66 heißt es:
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist.
- Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt.
- Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, daß Gläubiger andrängen. Der Umstand, daß der Schuldner Forderungen einzelner Gläubiger ganz oder teilweise befriedigt hat oder noch befriedigen kann, begründet für sich allein nicht die Annahme, daß er zahlungsfähig ist.