Unternehmer Lexikon
Vermögenssteuer


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Vermögenssteuer
Die Vermögensteuer oder Vermögenssteuer ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst in der Regel das nach Abzug der Schulden verbleibende Reinvermögen. Sie zählt ebenso zu den vermögensbezogenen Steuern wie Steuern, die nicht das Gesamtvermögen treffen, sondern nur einzelne Vermögensteile, beispielsweise die Grundsteuer.
Im Durchschnitt der OECD-Staaten schwankte das Aufkommen der vermögensbezogenen Steuern am BIP von 1998 bis 2018 zwischen 1,7 und 2,3 %. In dieser Zeit senkte die Schweiz ihren Anteil und näherte sich damit dem OECD-Durchschnitt an, während Deutschland und Österreich zu den europäischen OECD-Ländern mit dem niedrigsten Anteil der vermögensbezogenen Steuern gehörten.
Vermögenssteuer in Österreich
In Österreich bestand bis 1993 eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen. Die Einnahmen aus dieser lagen 1990 bei 511 Mio. €, was 1 % des Gesamtsteueraufkommens ausmachte. Hierbei waren die meisten Zahler der Steuer Unternehmen. Da die Vermögenssteuer primär Unternehmen traf und nicht wohlhabende Privatpersonen – vom Bankgeheimnis geschützt –, wurde sie 1993 auf Initiative des sozialdemokratischen Finanzministers Ferdinand Lacina abgeschafft. Stattdessen plante Lacina eine Reform der Grundbesteuerung und der Erbschaftsbesteuerung, dazu kam es jedoch nicht. Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde bis 2008 weiter eingehoben.
Laut einer repräsentativen Umfrage Anfang 2020 stimmten 64 % der Bevölkerung einer Besteuerung von Vermögensanteilen über 1 Million Euro zu, einer Besteuerung von Erbschaften über 1 Million Euro 66 % der Bevölkerung.