Unternehmer Lexikon
Verlustrücktrag


Unternehmer Lexikon
Verlustrücktrag
Der Abzug von erzielten Verlusten ist im Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerrecht geregelt. Steuerzahlern wird ermöglicht, erwirtschaftete Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Beim Verlustrücktrag wird der Verlust mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet. Der Verlustvortrag ist das Pendant dazu: Er ermöglicht die Verrechnung eines Verlustes mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre.
Was ist ein Verlustrücktrag?
Erwirtschaftet ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder auch eine Privatperson einen Verlust, kann dieses Defizit mit einem Gewinn aus den Vorjahren ausgeglichen, also verrechnet, werden. Dieses Vorgehen wird als Verlustrücktrag bezeichnet. Das Gegenstück dazu ist der Verlustvortrag, in dessen Zuge der Verlust mit Gewinnen im nachfolgenden Jahr verrechnet wird.
Der Verlustabzug ist rechtlich geregelt, und zwar:
- im Einkommensteuerrecht
- im Gewerbesteuerrecht
- im Körperschaftsteuerrecht
Für die Feststellung ist das Finanzamt zuständig.