Verlustrücktrag2022-11-09T11:05:31+00:00

Unternehmer Lexikon

Verlustrücktrag

Unternehmer Lexikon

Verlustrücktrag

Der Abzug von erzielten Verlusten ist im Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerrecht geregelt. Steuerzahlern wird ermöglicht, erwirtschaftete Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Beim Verlustrücktrag wird der Verlust mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet. Der Verlustvortrag ist das Pendant dazu: Er ermöglicht die Verrechnung eines Verlustes mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre.

Was ist ein Verlustrücktrag?

Erwirtschaftet ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder auch eine Privatperson einen Verlust, kann dieses Defizit mit einem Gewinn aus den Vorjahren ausgeglichen, also verrechnet, werden. Dieses Vorgehen wird als Verlustrücktrag bezeichnet. Das Gegenstück dazu ist der Verlustvortrag, in dessen Zuge der Verlust mit Gewinnen im nachfolgenden Jahr verrechnet wird.

Der Verlustabzug ist rechtlich geregelt, und zwar:

  • im Einkommensteuerrecht
  • im Gewerbesteuerrecht
  • im Körperschaftsteuerrecht

Für die Feststellung ist das Finanzamt zuständig.

Darum sollten Sie sich für Sage entscheiden

Vertrauen Sie einer etablierten Marke

Mit 250.000 Kunden und mehr als 1.000 Fachhändlern ist Sage seit über 30 Jahren einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand.

Steigen Sie um in Ihrem Tempo

Mieten Sie Sage 50 einfach als Software-Abo und profitieren Sie von einer geringeren Kapitalbindung. Dank des modularen und skalierbaren Aufbaus können Sie Sage 50 Schritt für Schritt in Ihrem Unternehmen einführen.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Mit den Cloud- oder Desktop-Lösungen von Sage sparen Sie Zeit und Geld. Wir kennen die Sorgen und Nöte kleiner und mittelständischer Unternehmen genau und wissen, dass jedes Unternehmen andere Bedürfnisse hat. Sage wächst mit Ihnen und Ihren Anforderungen.

Nutzen Sie umfangreiche Support-Leistungen

Sollten Sie einmal Fragen zu Sage 50 haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.

Beiträge speziell für Ihr Unternehmen

Nach oben