Verlustrücktrag2022-11-09T11:05:31+00:00

Unternehmer Lexikon

Verlustrücktrag

Unternehmer Lexikon

Verlustrücktrag

Der Abzug von erzielten Verlusten ist im Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerrecht geregelt. Steuerzahlern wird ermöglicht, erwirtschaftete Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Beim Verlustrücktrag wird der Verlust mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet. Der Verlustvortrag ist das Pendant dazu: Er ermöglicht die Verrechnung eines Verlustes mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre.

Was ist ein Verlustrücktrag?

Erwirtschaftet ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder auch eine Privatperson einen Verlust, kann dieses Defizit mit einem Gewinn aus den Vorjahren ausgeglichen, also verrechnet, werden. Dieses Vorgehen wird als Verlustrücktrag bezeichnet. Das Gegenstück dazu ist der Verlustvortrag, in dessen Zuge der Verlust mit Gewinnen im nachfolgenden Jahr verrechnet wird.

Der Verlustabzug ist rechtlich geregelt, und zwar:

  • im Einkommensteuerrecht
  • im Gewerbesteuerrecht
  • im Körperschaftsteuerrecht

Für die Feststellung ist das Finanzamt zuständig.

Darum sollten Sie sich für Sage entscheiden

Vertrauen Sie uns

Mit über 2.000.000 Kunden in 22 Ländern ist Sage seit 41 Jahren einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services.

Sie haben die Wahl

Cloud, Miete oder klassischer Kauf: Bei uns haben Sie nach wie vor die Wahl. Geben Sie sich Zeit und führen Sie die Software Schritt für Schritt ein.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Wir kennen die Sorgen und Nöte kleiner und mittelständischer Unternehmen genau. Ihre Software von Sage wächst mit Ihnen und Ihren Anforderungen.

Nutzen Sie den Support

Sollten Sie einmal Fragen zu Sage haben, hilft Ihnen unser erfahrenes Support-Team schnell und kompetent weiter.

Beiträge speziell für Ihr Unternehmen

Nach oben