Unternehmer Lexikon
Stiller Gesellschafter


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Stiller Gesellschafter
Stiller Gesellschafter
Ein stiller Gesellschafter ist eine Person, die sich mit Vermögenswerten oder sonstigen „wertvollen“ Leistungen am Betrieb eines anderen beteiligt, ohne damit nach außen in Erscheinung zu treten. Man spricht auch von einer stillen Beteiligung. Die entsprechende Personenvereinigung wird als stille Gesellschaft bezeichnet. Stille Beteiligungen finden überwiegend – aber nicht nur – im Bereich von Unternehmen statt.Die Einlage des stillen Gesellschafters besteht meist in einer Geldleistung. Sie kann aber auch als Sachleistung oder sogar als Dienstleistung – zum Beispiel als Arbeitsleistung – erbracht werden. Die Einlage geht mit der stillen Beteiligung in das Vermögen des Betriebsinhabers über. Der Betriebsinhaber kann Einzelkaufmann, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft sein. Der stille Gesellschafter erwirbt für seine Einlage Anspruch auf Gewinnbeteiligung.