Rumpfjahr2022-11-09T08:56:47+00:00

Unternehmer Lexikon

Rumpfjahr

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Rumpfjahr

In sehr vielen Fällen dauert das Geschäftsjahr eines Unternehmens im Sinne der Buchhaltung oder Buchführung vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember und hält sich damit an den offiziellen Kalender. Es gibt auch Unternehmen, die bewusst davon abweichen, um die saisonale Arbeit zu berücksichtigen, zum Beispiel die Landwirtschaft, aber auch andere Betriebe. Und dann gibt es noch eine Abweichung, die mit der Unternehmensgründung in Zusammenhang steht, wodurch ein Rumpfjahr entstehen kann.

Was ist das Rumpfjahr?

Das Rumpfjahr umschreibt eine Situation, in der ein Unternehmen mitten im Jahr eröffnet wird und bis zum Jahresende kann man dann natürlich nicht ein vollständiges Jahr dokumentieren. Damit hat man es mit einem Teil des Jahres zu tun und so ist der Begriff des Rumpfjahres entstanden. Wenn man beispielsweise am 1.April mit seinem Unternehmen die Tätigkeit aufnimmt, dann dauert dieses Jahr zwar auch im Sinne der Buchhaltung bis zum 31.Dezember, aber es ist kein vollständiges Jahr, wie man es üblicherweise dokumentiert.

Im nächsten Jahr beginnt man wie die meisten Unternehmen mit dem 1.Jänner und hat dann ein vollständiges Geschäftsjahr vor sich, weshalb das Rumpfjahr nur im Jahr der Gründung erfolgen kann. Man kann sich natürlich auch dafür entscheiden, das Gründungsdatum als regelmäßigen Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zu nutzen – in diesem Fall den 1.April. Dann dauert jedes Geschäftsjahr vom 1.April bis zum 31.März.

Diese Einstufung haben viele Bauern für ihre Betriebe gewählt, um die Saison entsprechend zu berücksichtigen. Das hat den Hintergrund, dass man vor allem in den Monaten Jänner bis März viel mehr Zeit für die Buchhaltungsarbeiten hat als ab April, wenn es darum geht, wieder in der Natur tätig zu sein und sich um die neuen Ernteerträge zu kümmern.

Rumpfjahr und Buchhaltungsarbeiten

Was die Durchführung der Buchhaltung selbst betrifft, ändert sich eigentlich nichts. Ob man nun Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist oder die doppelte Buchhaltung führt – die Belege werden auf gleiche Weise erfasst und der Abschluss entsprechend durchgeführt. Es ist nur weniger zu tun, weil es kein ganzes Jahr zur Bearbeitung gibt. Allerdings kann es sogar umgekehrt sein, weil gerade im Gründungsjahr viele Investitionen und andere Ausgaben zu berücksichtigen sind, die im zweiten Jahr kaum mehr eine Rolle spielen, weil dann das Unternehmen schon laufen sollte.

Rumpfjahr und Finanzamt

Eine wesentlichere Auswirkung kann das Rumpfjahr aber im Sinne des Finanzamtes mit sich bringen, weil sich mit dem Abschluss des deutlich kürzeren Jahres auch die Forderungen verändern können. Einerseits hat man Investitionen, durch die der Gewinn deutlich reduziert wird, andererseits kann es auch sein, dass man überhaupt keinen Gewinn erwirtschaftet, weil man in Vorleistungen gehen musste. Ungeachtet dessen werden Vorschreibungen für ein ganzes Geschäftsjahr vorgenommen und durch das Rumpfjahr kommt es immer wieder zu dem Fall, dass man ein zum Teil erhebliches Guthaben erzielt, was natürlich eine Erleichterung für das erste volle Jahr bedeutet.

Eine ähnliche Situation entsteht immer wieder im Angestelltenverhältnis, wenn man mitten im Jahr einen neuen Arbeitsplatz besetzt und durch den Lohnsteuerausgleich ein Guthaben entsteht, weil man nicht das ganze Jahr gearbeitet hatte.

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