Rücktrittsrecht2024-03-29T11:15:07+00:00

Unternehmer Lexikon

Rücktrittsrecht

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Rücktrittsrecht

Die verschiedenen Geschäftsbedingungen im Onlineshop oder auch im klassischen Versandhandel per Katalog scheinen vor allem Kosten zu bedeuten und für die Anbieter geschaffen zu sein. Das stimmt aber nur bedingt, weil natürlich müssen sich die Unternehmen auch absichern, wenn die Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig zahlen oder wenn eine Anzahlung Sinn macht. Es gibt aber auch Vereinbarungen, die im Sinne der Kundinnen und Kunden eingerichtet wurden und dazu gehört das Rücktrittsrecht.

Was ist das Rücktrittsrecht?

Das Rücktrittsrecht beinhaltet im Namen bereits die eigentliche Funktion, nämlich das Zurücktreten von der Geschäftshandlung. Gemeint und definiert ist dabei, dass man sich per Katalog oder im Onlineshop Produkte ausgesucht und bestellt hat, die dann nicht passen oder bei denen es Probleme gegeben hat.

  • eine Option ist, dass man sich eine Jeans gekauft hat, die aber viel enger geschnitten ist, als man es von der angeführten Größe her erwarten hätte können. Es macht absolut keinen Sinn, dieses Produkt zu bezahlen, weil man die Hose nicht brauchen kann.
  • eine zweite Option ist, dass man sich ein Möbelstück bestellt hat, das aber beschädigt ankommt. Auch das macht keinen Sinn für die Kundin oder den Kunden
  • eine dritte Möglichkeit kann auch aufgrund eines Fehlers entstanden sein, indem man einen Film bestellt hat, aber einen falschen Film oder die falsche Version des Films erhalten hat – zum Beispiel eine DVD, obwohl man die Blu-ray bestellt hatte.

In all diesen Fällen greift das Rücktrittsrecht, bei dem die Vereinbarungen in den AGB´s oder Kaufbedingungen zu beachten sind. Die wichtigste Information ist a) wo man das Problem meldet und b) wie schnell. Üblicherweise hat man zwei Wochen Zeit, um das Problem zu melden und dann kann man die Waren zurückschicken oder abholen lassen (bei großen Möbelstücken zum Beispiel nach Transportschaden) und muss den Einkauf nicht bezahlen. Manchmal kann auch eine Lösung durch einen Umtausch erfolgen.

Beachtet werden muss aber auch, dass nicht für alle Produkte diese Regelungen gelten. In den Angeboten wird bei bestimmten Produkten angeführt, dass diese vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es sich um eine Einzelanfertigung, um eine Maßarbeit oder ähnliche Warenangebote handelt. Diese sind in den Bedingungen auch anzuführen. Auch die Art und Weise, wie die Artikel zurückgeschickt werden können und dürfen, wird angeführt. Manchmal gibt es auch Partnerunternehmen in der näheren Umgebung, zu denen man die Produkte in der Originalverpackung bringen kann, was viel Aufwand spart.

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