Unternehmer Lexikon
Rechtsfähigkeit


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Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Zu unterscheiden ist insbesondere die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen. Eine juristische Person ist etwa eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft.
Was sollte man über Rechtsfähigkeit wissen?
Die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ermöglicht es natürlichen und juristischen Personen am Rechtsverkehr teilzunehmen. Das bedeutet beispielsweise, dass der Rechtsträger formal einen Vertrag abschließen und auch andere Rechtsgeschäfte vornehmen könnte, wenn er gleichzeitig über eine andere Fähigkeit verfügt. Das ist die Geschäftsfähigkeit.
Eine rechtsfähige Person, die auch geschäftsfähig ist, kann vor Gericht eine Klage führen, um die eigenen rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.