Rechnungsabgrenzung2022-10-13T08:07:37+00:00

Unternehmer Lexikon

Rechnungsabgrenzung

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Rechnungsabgrenzung

Festlegung einer typisierenden Nutzungsdauer und daraus abgeleiteter Sätze für die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein langlebiges Wirtschaftsgut für steuerliche Zwecke. AfA-Tabellen werden für allgemeine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch für Wirtschaftsgüter bestimmter Wirtschaftszweige aufgestellt. Herausgegeben werden sie vom Bundesfinanzministerium und veröffentlicht im Bundessteuerblatt. Sie sind bindend für die Finanzverwaltung und dienen der einheitlichen Rechtsanwendung. Jedem Steuerpflichtigen steht es frei, durch geeignete Nachweise abweichende Nutzungsdauern dem Finanzamt anzuzeigen.

Die AfA-Tabellen werden regelmäßig überarbeitet und dem jeweiligen typisierten Stand angepasst. Die in den AfA-Tabellen angegebenen Abschreibungssätze sind auf der Basis eines durchschnittlichen Einschichtbetriebs und des technischen Nutzungspotentials des Wirtschaftsgutes ausgewiesen. Bei Zweischichtbetrieb erhöht sich der Satz um 25 %, bei Drei- und Vierschichtbetrieb um 50 %, sofern die zusätzliche Beanspruchung nicht bereits bei der Festlegung der Nutzungsdauer berücksichtigt wurde.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung (Abkürzung: ARA; ‚Posten der ARA‘ entsprechend: ARAP) ist eine Leistungsforderung. Sie entsteht, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt.

Merksatz: Ausgabe jetzt, Aufwand später = Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Wird zum Beispiel im Dezember eine Vorauszahlung für die Januar-Miete geleistet, wird wie folgt gebucht:

  1. Bei Rechnungseingang (in diesem Fall: Die „Dauermietrechnung“)
    Mietaufwand (=Raumaufwand) an Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistg. (=Kreditoren)
  2. Bei der Zahlung
    Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistg.(=Kreditoren) an Bank
  3. im Jahresabschluss (der Aufwand wird neutralisiert, ARA wird gebildet)
    ARA (= oder auch Transitorische Aktive) an Mietaufwand (=Raumaufwand)
  4. im Januar (der Aufwand wird in die richtige Periode gebucht, ARAP wird aufgelöst)
    Mietaufwand (=Raumaufwand)         an        ARA (= oder auch Transitorische Aktive)

Passive Rechnungsabgrenzung

Erträge des neuen Jahres, die im alten Jahr bereits Einnahmen sind, zum Beispiel Vorauszahlungen von Kunden, werden auf Konten für passive Rechnungsabgrenzung (Abkürzung: PRA) gebucht. Sie begründen Leistungsverbindlichkeiten, also Ansprüche der Kunden oder anderer Gläubiger an Leistungen des Unternehmens. Die Buchung auf den Erlös- und Forderungskonten entspricht der oben aufgezeigten Buchungslogik.

Beispiel: Ein Fitness-Studio (Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember) verkauft am 1. Dezember 2008 eine Jahreskarte für 600 €. Das Geld wird sofort bar bezahlt. Das Studio hat dann also für das Jahr 2008 eigentlich 550 € „zu viel“ eingenommen. Diese anteiligen 550 € für die Zeit von Januar bis November 2009 gehören erfolgsmäßig nicht in das Geschäftsjahr 2008, sondern in das Jahr 2009 (zumal der Kunde im Jahr 2009 u. a. auch die Duschen benutzt und dafür im Jahr 2009 Kosten verursacht, ohne im Jahr 2009 erneut dafür zu bezahlen.)

Da die vollen 600 € aber schon auf dem Konto des Studios eingegangen sind, werden die anteiligen 550 € für das nächste Jahr als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert.

Das Fitness-Studio hat also am 31. Dezember 2008 eine Art „Verbindlichkeit“ in Leistung – es schuldet dem Kunden noch das Recht, das Studio 11 Monate zu nutzen – ohne dass er dafür erneut bezahlen muss.

Transitorische und antizipative Posten

In der Bilanz werden so abgegrenzte Werte separat als sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten auf beiden Seiten ausgewiesen. Diese Bilanzpositionen werden auch transitorische Posten genannt, weil sie im alten Jahr erfolgte Ausgaben und Einnahmen für noch zu erfolgende Leistungen buchhalterisch ins neue Jahr übertragen (Zahlungswirksamkeit – also Geldfluss – im alten Jahr, für eine Erfolgswirksamkeit – also Leistung – im neuen Jahr).

Der umgekehrte Fall wird über die sogenannten antizipativen Posten abgebildet. Dies sind im alten Jahr erfolgte Leistungen, die erst im neuen Jahr zu Einnahmen und Ausgaben führen (Geldfluss im neuen Jahr für eine Leistung im alten Jahr). Die Erfolgswirksamkeit wird hier also vorweggenommen.

Quelle: finanzen.net

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