Unternehmer Lexikon
Quittung


Unternehmer Lexikon
Quittung
Quittung
Bei einer Quittung wird meistens der Empfang einer Geldleistung oder einer Ware oder Leistung bestätigt. Meistens handelt es sich dabei jedoch um Geldbeträge. Egal um welche Art der Lieferung es sich handelt, der Lieferant kann vom Empfänger immer die Ausstellung einer Quittung verlangen, um den Empfang zu bestätigen. Kassenbons werden umgangssprachlich als Quittungen bezeichnet, zählen aber zu den Kleinbetragsrechnungen.
Pflichtangaben auf Quittungen
Im Gegensatz zu Rechnungen müssen auf Quittungen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Zu den Mindestangaben auf einer Quittung zählen:
- Name des Quittungsempfängers
- Ausstellungsdatum und -ort
- Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung
- Steuerbetrag und Steuersatz (7% oder 19%)
- Bruttopreis, in Zahlen und Worten
Quittungen sind also inhaltlich deutlich knapper als Rechnungen. Aus diesem Grund kann eine Quittung auch keine ordentliche Rechnung ersetzen.
Werden Quittungen handschriftlich ausgestellt, so geschieht dies häufig auf einem Quittungsblock, der selbstdurchschreibend ist. Dadurch ist es für den Aussteller einer Quittung möglich, eine Durchschrift der Quittung zu behalten.
Erforderlich ist ein Quittungsblock jedoch nicht. Jeder kann eine Quittung ausfüllen, indem die nötigen Angaben – notfalls auf einem einfachen Blatt Papier – festgeschrieben werden.