Unternehmer Lexikon
Offene Handelsgesellschaft – OHG
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Offene Handelsgesellschaft – OHG
Offene Handelsgesellschaft – OHG
Sie wollen sich gemeinsam selbstständig machen? Gründen Sie ein Handelsgewerbe mit mindestens einer weiteren Person, ist die offene Handelsgesellschaft (kurz: OHG) ein schneller Weg zum eigenen Unternehmen. Denn die OHG benötigt kein Stammkapital wie etwa eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Lediglich die erforderlichen Anmeldungen beim Gewerbeamt, im Handelsregister, beim Finanzamt und der IHK führen zu Ausgaben bei der Gründung.
Auch im täglichen Geschäft bietet diese Personengesellschaft einige Vorteile. Die Gesellschafter sind in den meisten Fällen in der Geschäftsleitung tätig und verfügen auch allein über die volle Entscheidungsvollmacht. Nicht zuletzt hat die OHG mehr Ansehen im Geschäftsverkehr als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da sie im Handelsregister eingetragen ist.
Haftung
Alle Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung mit dem Privatvermögen ist nicht einschränkbar. In einem Haftungsfall kann ein Gläubiger der offenen Handelsgesellschaft also sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das Privatvermögen aller Gesellschafter zugreifen.
Vorteile der offenen Handelsgesellschaft
- Gründung ohne Mindestkapital
- Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften eine einfache Gründung
- OHG ist kreditwürdiger als ein Einzelunternehmer, da mehrere Gesellschafter beteiligt sind und mit ihrem Privatvermögen haften
Nachteile der offenen Handelsgesellschaft
- persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Eintrag ins Handelsregister macht die Gründung aufwändiger als die einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts