Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer/Vorsteuer2022-11-09T11:06:47+00:00

Unternehmer Lexikon

Mehrwertsteuer/

Umsatzsteuer/

Vorsteuer

Unternehmer Lexikon

Mehrwertsteuer/

Umsatzsteuer/

Vorsteuer

Was ist die Mehrwertsteuer?

Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Kundinnen/Kunden erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Kundinnen/Kunden die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.

Für was bezahlt man Umsatz-Steuer?

Umsatz-Steuer bezahlt man,

  • wenn ein Unternehmen in Österreich für Geld Waren liefert. Oder Arbeiten für andere macht und dafür bezahlt wird.
  • wenn ein Unternehmer Sachen aus der eigenen Firma privat verwendet. Das nennt man Eigen-Verbrauch.
  • wenn man Waren aus einem Dritt-Land in die Europäische Union (kurz: EU) holt, nennt man das Waren-Einfuhr. Dann muss man Einfuhr-Umsatz-Steuer bezahlen. Das ist eine besondere Art der Umsatz-Steuer. Ein Dritt-Land ist ein Land, das nicht zur EU gehört.
  • wenn man Waren aus der EU nach Österreich holt. Dann muss man Erwerb-Steuer zahlen. Das ist eine besondere Art der Umsatz-Steuer.

Die Umsatz-Steuer wird bei jedem Verkauf berechnet. Immer wenn eine Rechnung geschrieben wird, wird die Umsatz-Steuer verrechnet. Die Umsatz-Steuer muss man dem Finanzamt bezahlen.

Unternehmen kaufen aber auch bei anderen Firmen ein. Dann spricht man von Vorsteuer. Vorsteuer ist die Umsatz-Steuer, die man selbst bezahlt hat. Unternehmen können die Vorsteuer von der Umsatz-Steuer abziehen. Dann zahlen sie weniger Umsatz-Steuer an das Finanzamt.

Was ist der Vorsteuer-Abzug?

Die Umsatz-Steuer auf der Rechnung von einem Lieferanten heißt für den Käufer Vorsteuer. Auf der Rechnung steht trotzdem Umsatz-Steuer. Für den Käufer ist das die Vorsteuer.

Wie arbeiten Unternehmen mit der Vorsteuer und der Umsatz-Steuer?

  • Schickt ein Unternehmen eine Rechnung an seinen Kunden, nennt man das Ausgangs-Rechnung. Auf den Ausgangs-Rechnungen steht die Umsatz-Steuer. Einmal im Monat rechnet man die Umsatz-Steuer auf allen Ausgangs-Rechnungen zusammen.
  • Wenn ein Unternehmen Rechnungen bekommt, nennt man das Eingangs-Rechnungen. Die Steuer auf den Eingangs-Rechnungen nennt man Vorsteuer. Einmal im Monat rechnet man die Vorsteuer auf allen Eingangs-Rechnungen zusammen.
  • Dann zieht man von der Umsatz-Steuer-Summe die Vorsteuer-Summe ab. Diese Zahl nennt man Umsatz-Steuer-Zahllast. Die Umsatz-Steuer-Zahllast muss man an das Finanzamt zahlen.
  • Manchmal hat man mehr Vorsteuer als Umsatz-Steuer. Dann hat man einen Vorsteuer-Überhang. Der Vorsteuer-Überhang ist ein Guthaben beim Finanzamt. Das bedeutet, das Finanzamt schuldet dem Unternehmer Geld.

Wann darf ein Unternehmer die Vorsteuer abziehen?

  • Die Arbeit oder die Lieferung muss zu mindestens 10 % für das eigene Unternehmen sein. Der Unternehmer kann die Arbeit oder die Leistung auch privat nutzen. Dann muss man für den Eigen-Verbrauch Steuer bezahlen.
  • Die Lieferung oder Leistung wurde schon gemacht.
  • Die Rechnung muss bezahlt sein.
  • Die Rechnung muss richtig geschrieben sein.
  • Die Gültigkeit der Umsatz-Steuer-Identifikations-Nummer (kurz: UID-Nummer) muss man prüfen.
  • Die Lieferung oder die Arbeit muss dem Unternehmen helfen, Umsatz zu machen.
  • Die Vorsteuer darf man nur abziehen, wenn die Umsatz-Steuer auf der Rechnung richtig ist.

Wann wird die Umsatz-Steuer an das Finanzamt bezahlt?

Kleine Unternehmen machen ihre Buchhaltung oft nur mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dann müssen sie die Umsatz-Steuer erst bezahlen, wenn sie das Geld von ihren Kunden bekommen haben. Das nennt man Ist-Besteuerung. Bei der Ist-Besteuerung muss man für offene Rechnungen keine Umsatz-Steuer bezahlen.

Für größere Unternehmen gilt die Pflicht zur Buchführung. Pflicht zur Buchführung heißt, sie müssen am Jahresende eine Bilanz machen. Diese Unternehmen müssen die Umsatz-Steuer immer am Monats-Ende ausrechnen. Wann die Kunden die Rechnung bezahlen, ist dabei nicht wichtig. Das nennt man Soll-Besteuerung.

Wann muss der Kunde die Umsatz-Steuer bezahlen?

Bei bestimmten Leistungen muss der Kunde die Umsatz-Steuer bezahlen. Das ist zum Beispiel

  • bei Bau-Leistungen.
  • bei Sekundär-Rohstoffen. Das ist Material, das aus Abfall hergestellt wird.
  • bei der Lieferung von Geräten für den Mobilfunk.
  • bei Videospielen.
  • bei tragbaren Computern und Laptops.
  • bei Metall-Waren.
  • wenn der Lieferant in Österreich kein Unternehmen hat.

Wie viel Steuer muss man bezahlen?

Für die Umsatz-Steuer bezahlt man 20 %. Das ist der normale Steuersatz. Davon gibt es Ausnahmen.

10 % Umsatz-Steuer bezahlt man zum Beispiel für

  • Fleisch
  • Bücher
  • Miete

13 % Umsatz-Steuer bezahlt man für

  • Eintritte zu Sport-Veranstaltungen
  • Eintritte ins Schwimmbad

Es gibt noch viele andere Beispiele.

Wer muss keine Umsatz-Steuer bezahlen?

Wenn man Waren in Dritt-Länder verkauft, muss man keine Umsatz-Steuer bezahlen. Dann nennt man das eine echte Befreiung von der Umsatz-Steuer. Die Vorsteuer darf man trotzdem abziehen. Dritt-Länder sind Länder, die nicht zur EU gehören.

Einige Unternehmen dürfen keine Umsatz-Steuer auf die Rechnung schreiben. Das nennt man unechte Befreiung. Das gilt zum Beispiel für diese Unternehmen:

  • Klein-Unternehmen
  • Versicherungen
  • Versicherungs-Vertreter
  • Geschäftsraum-Mieten

Darum sollten Sie sich für Sage entscheiden

Vertrauen Sie uns

Mit über 2.000.000 Kunden in 22 Ländern ist Sage seit 41 Jahren einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services.

Sie haben die Wahl

Cloud, Miete oder klassischer Kauf: Bei uns haben Sie nach wie vor die Wahl. Geben Sie sich Zeit und führen Sie die Software Schritt für Schritt ein.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Wir kennen die Sorgen und Nöte kleiner und mittelständischer Unternehmen genau. Ihre Software von Sage wächst mit Ihnen und Ihren Anforderungen.

Nutzen Sie den Support

Sollten Sie einmal Fragen zu Sage haben, hilft Ihnen unser erfahrenes Support-Team schnell und kompetent weiter.

Beiträge speziell für Ihr Unternehmen

Nach oben