Maßgeblichkeitsprinzip2024-04-15T08:53:55+00:00

Unternehmer Lexikon

Maßgeblichkeitsprinzip

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Maßgeblichkeitsprinzip

Maßgeblichkeitsprinzip

Das Maßgeblichkeitsprinzip ist ein grundlegender Begriff im deutschen Steuerrecht, der besagt, dass die Handelsbilanz für die Erstellung der Steuerbilanz maßgeblich ist. Dieses Prinzip besagt, dass die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden sind, sofern keine spezifischen steuerrechtlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Grundlagen des Maßgeblichkeitsprinzips

Das Maßgeblichkeitsprinzip ist im § 5 Abs. 1 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und dient dazu, eine einheitliche Gewinnermittlungsbasis für das Handels- und Steuerrecht zu schaffen. Die Handelsbilanz ist somit Ausgangspunkt für die Steuerbilanz.

Verhältnis zur Handelsbilanz

  • Die Handelsbilanz wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt und dient primär Informations- und Ausschüttungsbemessungszwecken.
  • Die Steuerbilanz wird auf Grundlage der Handelsbilanz erstellt und hat die Aufgabe, den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln.

Einschränkungen des Maßgeblichkeitsprinzips

Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, bei denen das steuerrechtliche Gebot der Umkehrmaßgeblichkeit oder spezielle steuerliche Vorschriften zu Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz führen. Diese Ausnahmen bestehen beispielsweise, um Manipulationen zu verhindern oder um steuerliche Sonderabschreibungen zu ermöglichen, die im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht erlaubt wären.

Bedeutung für Unternehmen

Das Maßgeblichkeitsprinzip hat für Unternehmen eine erhebliche Bedeutung, da es den administrativen Aufwand vermindert und zur Rechtssicherheit beiträgt, indem es eine dualistische Führung von Handels- und Steuerbilanz vermeidet. Dadurch werden Ressourcen gespart und die Transparenz der bilanziellen Darstellung erhöht.

Aktuelle Entwicklungen

Im Laufe der Jahre wurde die strenge Form des Maßgeblichkeitsprinzips durch zahlreiche Durchbrechungen, wie zum Beispiel die Bildung steuerfreier Rücklagen, aufgeweicht. Zudem führt die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung zu Diskussionen über die Zukunftsfähigkeit dieses Prinzips, insbesondere in Bezug auf die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards), die von kapitalmarktorientierten Unternehmen für ihren Konzernabschluss verwendet werden müssen und in manchen Punkten von den HGB-Vorschriften abweichen.

Das Maßgeblichkeitsprinzip stellt somit eine Brücke zwischen Handels- und Steuerrecht dar, deren Tragfähigkeit in der heutigen Zeit immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite BWL-Lexikon.de.

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