Mangelhafte Lieferung2024-04-12T07:30:47+00:00

Unternehmer Lexikon

Mangelhafte Lieferung

Unternehmer Lexikon

Mangelhafte Lieferung

Mangelhafte Lieferung

Eine mangelhafte Lieferung bezeichnet im Geschäftsverkehr die Zustellung von Waren oder Dienstleistungen, die in Qualität, Beschaffenheit oder Menge nicht den vereinbarten Spezifikationen zwischen Käufer und Verkäufer entsprechen. Dies kann sich auf verschiedene Weise manifestieren, darunter:

  • Qualitätsmängel: Die gelieferten Produkte weisen Defekte auf oder entsprechen nicht den vertraglich festgelegten oder üblicherweise erwarteten Qualitätsstandards.
  • Quantitative Mängel: Die Menge der gelieferten Ware weicht von der bestellten Menge ab, sei es durch eine Unter- oder Überlieferung.
  • Art- und Sortenabweichung: Die gelieferte Ware entspricht nicht der vereinbarten Gattung oder Art. Gelieferte Produkte können ein falsches Modell, eine andere Marke oder andere wesentliche Merkmale aufweisen als vereinbart.
  • Verzug: Die Lieferung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, was besonders bei zeitkritischen Waren zu einem Mangel der Lieferung führt.

Rechte und Ansprüche bei mangelhafter Lieferung

Bei einer mangelhaften Lieferung stehen dem Käufer verschiedene Rechtsmittel gemäß Kaufrecht zur Verfügung, um seinen Schaden zu kompensieren oder die Erfüllung korrekter Lieferbedingungen zu verlangen. Zu diesen Rechtsmitteln zählen:

  • Nachbesserung: Der Verkäufer bekommt die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, indem er zum Beispiel das defekte Produkt repariert oder die fehlende Menge nachliefert.
  • Ersatzlieferung: Der Käufer kann einen Austausch der mangelhaften Ware gegen eine fehlerfreie fordern.
  • Minderung: Eine Reduzierung des Kaufpreises, falls die mangelhafte Ware in ihrem Wert gemindert ist.
  • Rücktritt vom Vertrag: Bei erheblichen Mängeln kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Schadenersatz: Anspruch auf Ausgleich finanzieller Verluste, die durch die mangelhafte Lieferung entstanden sind.

Umgang mit mangelhaften Lieferungen

Unternehmen sollten klare Verfahrensweisen und Richtlinien für den Fall mangelhafter Lieferungen etablieren. Dies umfasst:

  1. Aufnahme des Mangels und Dokumentation der Abweichungen.
  2. Kommunikation mit dem Lieferanten bzw. Verkäufer zur Klärung der Situation und zur Einleitung von Maßnahmen.
  3. Prüfung der Ware und Feststellung des Mangels durch Sachverständige, falls notwendig.
  4. Ausübung der oben genannten Rechtsmittel unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen für Mängelrügen.

Eine schnelle und effiziente Handhabung von mangelhaften Lieferungen ist für Unternehmen wesentlich, um die eigene Lieferkette nicht zu beeinträchtigen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ein vertrauensvoller Umgang mit Lieferanten bei der Behebung von Mängeln ist ebenfalls bedeutsam für eine langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite BWL-Lexikon.de.

Darum sollten Sie sich für Sage entscheiden

Vertrauen Sie uns

Mit über 2.000.000 Kunden in 22 Ländern ist Sage seit 41 Jahren einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services.

Sie haben die Wahl

Cloud, Miete oder klassischer Kauf: Bei uns haben Sie nach wie vor die Wahl. Geben Sie sich Zeit und führen Sie die Software Schritt für Schritt ein.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Wir kennen die Sorgen und Nöte kleiner und mittelständischer Unternehmen genau. Ihre Software von Sage wächst mit Ihnen und Ihren Anforderungen.

Nutzen Sie den Support

Sollten Sie einmal Fragen zu Sage haben, hilft Ihnen unser erfahrenes Support-Team schnell und kompetent weiter.

Beiträge speziell für Ihr Unternehmen

Nach oben