Unternehmer Lexikon
Lobbyismus


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Lobbyismus
Lobbyismus beschreibt die Beeinflussung politischer Entscheidungen durch verschiedene Interessenvertreter. Die Interessenvertreter sind organisierte Interessengruppen, die aus Vereinen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen bestehen. Sie möchten sowohl auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative) als auch die ausführende Gewalt (Exekutive) einwirken. Dies geschieht etwa durch Telefonate, Anschreiben, informellen Treffen oder Studien. Als Gegenleistung lassen die Interessenvertreter den Politikern Spenden zukommen. Erreicht ein Lobbyist sein Zielt nicht, droht er politischen Druck an und übt ihn auch aus. Dies geschieht etwa durch den Abbau von Arbeitsplätzen, einem Lieferboykott oder durch Streik.
Was soll man über Lobbyismus wissen?
Der Begriff Lobbyismus wird oftmals durch Begriffe wie „5. Macht im Staat“ oder „Kern der Demokratie“ ersetzt. Er wird ausgeübt durch außerparlamentarische Interessenvertreter, die als Lobbyisten bezeichnet werden.
Lobbyisten sind nicht direkt an einer Regierung beteiligt, sie versuchen jedoch, auf die Abgeordneten des Bundestages einzuwirken, indem sie durch Meinungen und Stellungnahmen die Politik dazu bringen, dass diese nach ihrem Willen entscheiden. Lobbyisten nutzen die verschiedensten Möglichkeiten, um ein Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen. Beispiele hierfür sind die informellen Treffen von Lobbyisten mit einem Mitglied des Bundestages oder die Veranstaltung parlamentarische Abende. Manche politische Entscheidungen werden auch dadurch beeinflusst, dass die Lobbyisten sich mit den Parlamentariern außerhalb des Bundestages treffen.
Die Handlungen der Lobbyisten entsprechen dem demokratischen Gedanken, weil es nur in einer Demokratie möglich ist, verschiedene Meinungen zu äußern und unterschiedliche Interessen zu verfolgen.