Unternehmer Lexikon
Liquide Mittel


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Liquide Mittel
Liquide Mittel
Der Ausdruck „liquide Mittel“ definiert den Bestand an Geldmitteln und Vermögensgegenständen eines Unternehmens, die vorhanden zur Zahlung bereitstehen oder in kürzester Zeit in Geld umgewandelt werden, also flüssig sind oder kurz- und mittelfristig flüssiggemacht werden können. Liquide (flüssige) Mittel sind in erster Linie Bargeldbestände (Kassenbestände) und Bankguthaben sowie liquidierbare Vermögensgegenstände wie diskontfähige Wechsel, Schecks und Wertpapiere.
Ein Unternehmen muss stets über einen gewissen Teil des Vermögens in liquider Form verfügen, um zahlungsfähig Rechnungen und anfallende Kosten jederzeit fristgerecht und in voller Höhe begleichen zu können. Besteht ein anhaltender großer Mangel an liquiden Mitteln in einem Unternehmen, gilt es als zahlungsunfähig, was eine Insolvenz zur Folge hat. Liquide Mittel werden in der Bilanz auf der Aktivseite im Umlaufvermögen positioniert.
Liquide Mittel nach Rangfolge
Liquide Mittel werden nach der „Liquidierbarkeit“ (Umwandlungsfähigkeit in Geld/Bargeld) der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in drei Ordnungen aufgeteilt, die in einer Rangfolge nach abnehmender Liquidität sortiert werden.
Zu den liquiden Mitteln der 1. Ordnung (höchster Rang) gehören die bereits vorhandenen Bargeld- und Kassenbestände sowie Bankguthaben. Einfach und kurzfristig zu transformierende Vermögenswerte wie Schecks, diskontfähige Wechsel, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilden die 2. Ordnung.
Zu den liquiden Mitteln der 3. Ordnung gehören relativ aufwendig und mittelfristig umwandelbare Vermögenswerte des Umlaufvermögens wie Warenbestände, Fertigfabrikate, Halbfabrikate sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Bewertung liquider Mittel
Liquide Mittel sind zum Nennwert zu bewerten. Der Nennwert des Zahlungsmittels in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist 1 Euro. Liquide Mittel auf Fremdwährungsposten wie beispielsweise Guthaben auf US-Dollar-Konten werden zu dem jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet. Ein Abwertungsbedarf kann sich bei Fremdwährungsguthaben und auch bei nicht werthaltigen Schecks einstellen.
Grundsatzregelung zur Haltung liquider Mittel
Die Liquiditätsvorsorge dient der Schließung von Deckungslücken beziehungsweise der Vermeidung von Zahlungsmitteldefiziten. Mit einem hohen Bestand an liquiden Mitteln wird einerseits einem Konkurs vorgesorgt andererseits werden mit „stillliegenden“ Geldern keine Zinsen oder Gewinne erwirtschaftet. Ziel ist es, ein angemessenes Optimum zu halten. Es gilt der Grundsatz: einen so hohen Bestand an liquiden Mitteln wie notwendig zu schaffen und diesen dabei so gering wie möglich zu halten. Nicht benötigte liquide Mittel können gewinnbringend angelegt werden.