Lieferschein / Warenbegleitschein2022-10-18T09:43:45+00:00

Unternehmer Lexikon

Lieferschein / Warenbegleitschein

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Lieferschein / Warenbegleitschein

Lieferschein / Warenbegleitschein

Der Lieferschein (englisch delivery note) wird auch als Warenbegleitschein bezeichnet und wird zusammen mit der gelieferten Ware verschickt. Er gewährt Auskunft über die gelieferte Ware. Nicht immer werden alle Waren, die bestellt wurden, tatsächlich geliefert. Der Lieferschein ist keine Rechnung und kein Ersatz für die Rechnung.

Wichtige Merkmale eines Lieferscheins

Für den Lieferschein selbst gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und der Lieferant ist nicht verpflichtet einen Lieferschein bzw. einen Warenbegleitschein zu erstellen. Es besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen. Wenn aber ein Lieferschein ausgestellt wird, muss er den Mindestanforderungen an Geschäftsbriefen entsprechen. Die grundlegenden Angaben wären somit:

  • Angaben von Lieferant & Empfänger
  • Lieferscheinnummer – der Lieferschein erhält im Idealfall eine individuelle, durchlaufende Nummer
  • Datum von Auftrag und Lieferung
  • Menge und Bezeichnung der Waren
  • Sonstige Angaben wie z.B. offene Lieferungen

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