Leistungszeitraum2024-04-10T08:08:41+00:00

Unternehmer Lexikon

Leistungszeitraum

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Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum ist ein Begriff aus dem Rechnungs- und Steuerwesen sowie aus dem kaufmännischen Vertragsrecht. Er bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Dienstleistung erbracht oder ein Werk vollendet werden soll. Für die Abrechnung und die umsatzsteuerliche Behandlung ist der Leistungszeitraum von erheblicher Bedeutung.

Definition

In Verträgen wird oft festgelegt, innerhalb welchen Zeitraums eine Leistung zu erbringen ist. Dies kann sich sowohl auf physische Produkte als auch auf Dienstleistungen beziehen. Beim Verkauf von Waren ist der Leistungszeitraum beispielsweise der Zeitraum zwischen der Produktion oder Lieferung und dem Zeitpunkt, an dem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Bei Dienstleistungen beschreibt der Leistungszeitraum hingegen den Zeitraum, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird.

Leistungsdatum, Lieferdatum und Rechnungsdatum – das sind die Unterschiede

Gerade diese drei Begrifflichkeiten werden häufig nicht unterschieden oder falsch verwendet. Das kann jedoch bittere Konsequenzen haben.

Ein Beispiel:

Die bestellte Leistung wird in einem bestimmten Zeitraum, dem Leistungszeitraum, erbracht. Anschließend erfolgt die Lieferung, wobei dieser Tag das Lieferdatum ist. Entweder wird am selben Tag geleistet und geliefert, oder es wird zuerst die Leistung erbracht und anschließend, zu einem späteren Zeitpunkt, geliefert.

Die Rechnung kann man dann ebenso zu verschiedenen Zeitpunkten ausstellen. Sie muss weder am selben Tag der Leistungserbringung, noch am Tag der Lieferung, ausgestellt sein.

Leistungszeitraum als Rechnungs-Pflichtangabe

Lieferdatum und Leistungszeitraum sind Pflichtangaben jeder Rechnung. Wenn eine Anzahlung in Rechnung gestellt wird, also zwar schon eine Rechnung ausgestellt, aber noch keine Leistung erbracht wurde, so ist auf der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Leistungserbringung noch folgen wird.

Der Hintergedanke ist, dass Steuerberater und Finanzamt auf diese Weise schneller prüfen können, ob die Angaben der Bilanz korrekt sind. Die Bilanz und die tatsächlich erfolgten Lieferungen müssen stimmig zusammenpassen.

Das Ziel der Pflichtangabe ist also, dass die Abläufe in deinem Unternehmen schneller und einfacher nachvollziehbar werden und es zu keinen „Optimierungen“ in der Bilanz kommt, sondern die reale Situation abgebildet wird.

Möglichkeiten um den Leistungszeitraum anzugeben

Wie genau kann man den Leistungszeitraum denn nun angeben? Dazu bestehen gleich mehrere Möglichkeiten. Selbstverständlich sollte man jene wählen, die gerade zu der Rechnung passt, die ausgestellt wird:

  • Verweis auf das Lieferdatum laut Lieferschein
  • Hat der Lieferschein keinen Datums-Aufdruck, kann man auf das Datum der Ausstellung des Lieferscheins verweisen.
  • Pauschaler Hinweis: „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“
  • Nennung des exakten Liefertages oder des Monats und Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde

Bedeutung im Steuerrecht

Im Steuerrecht ist der Leistungszeitraum insbesondere für die Umsatzsteuer von Bedeutung, da diese an das Datum der Leistungserbringung und nicht an das Datum der Rechnungsstellung gebunden ist. Der Leistungszeitraum gibt somit an, in welchem Voranmeldungszeitraum die Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung abzuführen ist.

Beispiele

  • Bei einem Bauunternehmen bezieht sich der Leistungszeitraum auf die Perioden, in denen die Bauleistungen erbracht werden, beispielsweise von April bis Oktober.
  • In der Beratungsbranche könnte der Leistungszeitraum der Zeitraum sein, in dem ein Beratungsunternehmen seine Dienste einem Klienten zur Verfügung stellt, etwa von Januar bis März.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite Finanz.at.

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