Leistungszeitraum2022-11-08T10:25:29+00:00

Unternehmer Lexikon

Leistungszeitraum

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Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum ist auf jeder Rechnung anzugeben und beschreibt, wann die Leistung konkret erbracht wurde. Bei Dienstleistungen wird der Tag der Fertigstellung der Dienstleistung als Leistungsdatum bezeichnet.

Leistungsdatum, Lieferdatum und Rechnungsdatum – das sind die Unterschiede

Gerade diese drei Begrifflichkeiten werden häufig nicht unterschieden oder falsch verwendet. Das kann jedoch bittere Konsequenzen haben.

Ein Beispiel:

Die bestellte Leistung wird in einem bestimmten Zeitraum, dem Leistungszeitraum, erbracht. Anschließend erfolgt die Lieferung, wobei dieser Tag das Lieferdatum ist. Entweder wird am selben Tag geleistet und geliefert, oder es wird zuerst die Leistung erbracht und anschließend, zu einem späteren Zeitpunkt, geliefert.

Die Rechnung kann man dann ebenso zu verschiedenen Zeitpunkten ausstellen. Sie muss weder am selben Tag der Leistungserbringung, noch am Tag der Lieferung, ausgestellt sein.

Leistungszeitraum als Rechnungs-Pflichtangabe

Lieferdatum und Leistungszeitraum sind Pflichtangaben jeder Rechnung. Wenn eine Anzahlung in Rechnung gestellt wird, also zwar schon eine Rechnung ausgestellt, aber noch keine Leistung erbracht wurde, so ist auf der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Leistungserbringung noch folgen wird.

Der Hintergedanke ist, dass Steuerberater und Finanzamt auf diese Weise schneller prüfen können, ob die Angaben der Bilanz korrekt sind. Die Bilanz und die tatsächlich erfolgten Lieferungen müssen stimmig zusammenpassen.

Das Ziel der Pflichtangabe ist also, dass die Abläufe in deinem Unternehmen schneller und einfacher nachvollziehbar werden und es zu keinen „Optimierungen“ in der Bilanz kommt, sondern die reale Situation abgebildet wird.

Möglichkeiten um den Leistungszeitraum anzugeben

Wie genau kann man den Leistungszeitraum denn nun angeben? Dazu bestehen gleich mehrere Möglichkeiten. Selbstverständlich sollte man jene wählen, die gerade zu der Rechnung passt, die ausgestellt wird:

  • Verweis auf das Lieferdatum laut Lieferschein
  • Hat der Lieferschein keinen Datums-Aufdruck, kann man auf das Datum der Ausstellung des Lieferscheins verweisen.
  • Pauschaler Hinweis: „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“
  • Nennung des exakten Liefertages oder des Monats und Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde

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