Unternehmer Lexikon
Bankdarlehen / Kredit


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Bankdarlehen / Kredit
Das Bankdarlehen ist ein Kredit, der von einem Kreditinstitut (Banken, Sparkassen) an Privat- oder Geschäftskunden vergeben wird. Der Begriff ist abgeleitet vom lateinischen credere „glauben, vertrauen“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Bevor ein Kredit zugesagt wird, erfolgt eine Kreditwürdigkeitsprüfung.
Die rechtliche Grundlage für das Bankdarlehen ist der schriftliche Darlehensvertrag. In dem Vertrag werden die wesentlichen Bestandteile des Bankkredits festgehalten:
- Darlehenssumme
- Zinsen in Prozent und als Betrag
- Laufzeit
- Kreditrate
- Sicherheiten
- Kündigungsbedingungen
Verschiedene Darlehensarten
Kreditinstitute haben verschiedene Darlehen im Angebot, die für die Darlehensnehmer vor allem wegen der unterschiedlichen Rückzahlungen interessant sind:
Fälligkeitsdarlehen: Dieser Kredit wird auch als Festdarlehen bezeichnet. Der Kreditnehmer zahlt während der Laufzeit nur die Zinsen an den Darlehensgeber. Bei Fälligkeit erfolgt die Rückzahlung der Kreditsumme.
Tilgungsdarlehen: Der Tilgungsanteil ist bei jeder Ratenzahlung gleich hoch. Die Zinsen werden bei jeder Zahlung neu berechnet und sinken wegen der niedrigeren Restkreditsumme immer weiter. Dadurch verringert sich auch jeweils die Kreditrate.
Annuitätendarlehen: Die Kreditrate besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil und bleibt während der gesamten Laufzeit gleich hoch. Der Tilgungsanteil steigt mit jeder Zahlung, während der Zinsanteil sinkt.
Neben den Bankkrediten gibt es auch Kredite von Geschäftspartnern und Privatpersonen (Peer-to-Peer-Darlehen), ebenso wie sich die Gebrauchsüberlassung auf die vertretbare Sache (Warenkredit) beziehen kann. Darüber hinaus kann der Begriff Kredit auch einen Zahlungsaufschub oder auch eine Guthabenverzeichnung beschreiben.