Unternehmer Lexikon
Kinderbetreuungsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit


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Kinderbetreuungsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Es gibt 5 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Dieses verlinkte Merkblatt der WKO soll einen Überblick über die bestehende Regelung bieten.
Anspruchsvoraussetzungen generell
Das Kinderbetreuungsgeld kann ein Elternteil (Adoptiveltern, Pflegeeltern) immer dann in Anspruch nehmen, wenn:
- für das Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese auch tatsächlich ausgezahlt wird,
- der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein gemeinsamer Haushalt liegt dann vor, wenn der Elternteil, der den Antrag auf KBG stellt, mit dem Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet ist).
Als zusätzliche Voraussetzungen gelten folgende Zuverdienstgrenzen:
- beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld: € 16.200 pro Jahr oder 60% des Letzteinkommens
- beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld € 6.400 pro Jahr
Varianten beim Kindergeld
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld in 4 Varianten
- Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens (Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld)–maximal € 2.000 im Monat bis zur Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes