Intrastat-Meldung2022-11-30T15:20:44+00:00

Unternehmer Lexikon

Intrastat-Meldung

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WAS IST INTRASTAT?

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union nahmen auch die Verflechtungen der Österreichischen Volkswirtschaft mit den einzelnen Mitgliedstaaten weiter zu. Der freie Warenverkehr führte jedoch keinesfalls zu einer vollständigen Verschmelzung der beteiligten Volkswirtschaften, da es auch weiterhin nationale Währungssysteme, Unterschiede im nationalen Recht sowie nationale Wirtschaftspolitiken gibt. Daher ist es für alle Mitgliedstaaten und damit auch für Österreich weiterhin notwendig, Kenntnis über den gesamten Außenhandel (EU- und Drittlandshandel) zu haben.

Zu diesem Zweck wurde im Rahmen der Europäischen Union für den innergemeinschaftlichen Warenaustausch das Erhebungssystem Intrastat entwickelt. Erhoben werden die Warenverkehre innerhalb der EU-Mitgliedstaaten direkt bei den beteiligten Unternehmen. Um die Belastung der Unternehmen durch diese statistischen Meldungen möglichst gering zu halten, kommen beispielsweise Schwellenregelungen oder die Bereitstellung elektronischer Meldemedien zum Einsatz.

WELCHE UND WIE VIELE UNTERNEHMEN SIND MELDEPFLICHTIG?

Intrastat-meldepflichtig sind Unternehmen, deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr einen festgelegten Schwellenwert überschritten haben. Wird der Schwellenwert erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben.

Der SCHWELLENWERT für die Intrastat-Meldung wird regelmäßig den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst und beträgt ab dem Jahr 2015 750.000 EURO. Dieser Wert richtet sich nach dem Mindestabdeckungsgrad.

Dieser wird EU-weit vorgegeben, um in allen Mitgliedstaaten eine hohe Datenqualität zu gewährleisten und gleichzeitig die Zahl der Auskunftspflichtigen zu begrenzen. In der Vergangenheit wurde zur Entlastung der Wirtschaft der Mindestabdeckungsgrad von ursprünglichen 98% im Jahr 2003 auf 93% (Eingänge) bzw. 97% (Versendungen) ab dem Jahr 2014 gesenkt.

Quelle: WKO

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