Unternehmer Lexikon
Handlungsvollmacht


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Handlungsvollmacht
Wer Kaufmann ist, kann Mitarbeitern eine Handlungsvollmacht erteilen. Sie ermächtigt sie, Handlungen und Geschäfte zu vollziehen, die sonst nur dem Führungspersonal vorbehalten wären. Gegenüber der Prokura kann die Handlungsvollmacht aufgrund des geringeren Umfangs als ihre „kleine Schwester“ bezeichnet werden. Sie versetzt Mitarbeiter in die Lage, zum Beispiel Waren zu bestellen, Geschäfte mit Dritten abzuschließen, Arbeitsverträge zu unterschreiben oder Bankgeschäfte abzuwickeln.
Wann ist die Handlungsvollmacht von Bedeutung?
Die Handlungsvollmacht wird ausgewählten Mitarbeitern in einem Unternehmen nicht uneingeschränkt, sondern für ihren jeweiligen Bereich erteilt. Dadurch sind sie handlungsfähig, ohne jedes Mal den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand oder Prokuristen um Erlaubnis für eine rechtsgeschäftliche Handlung bitten zu müssen.
Dadurch werden Führungskräfte entlastet, gleichzeitig wird ein reibungsloser Ablauf innerhalb des Unternehmens sichergestellt.
Warum ist die Handlungsvollmacht wichtig?
Die Handlungsvollmacht ist eine handelsrechtliche Vertretungsmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt, bestimmte Handlungen und Geschäfte eigenverantwortlich auszuführen. Abhängig von ihrem jeweiligen Umfang kann sich diese Befugnis auf ganz unterschiedliche Bereiche auswirken.
Die Handlungsvollmacht kann sich auswirken auf:
- unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte
- die Haftung innerhalb eines Unternehmens
- branchenübliche Geschäfte
- den Erfolg des Unternehmens
- die Produktion
- die Personalpolitik
- die Rechtssicherheit
- die Finanzpolitik eines Unternehmens
Die Auswirkungen und Rechtsfolgen einer Handlungsvollmacht sind abhängig von der Art der Vollmacht und ihrem jeweiligen Umfang. Sie gibt dem Bevollmächtigten das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Insoweit beinhaltet diese Entscheidungsbefugnis das Recht, für das Unternehmen geschäftlich zu agieren, wobei sich die Folgen mal mehr, mal weniger auf das Unternehmen auswirken.