Gründungskosten2022-10-20T06:09:26+00:00

Unternehmer Lexikon

Gründungskosten

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Gründungskosten

Die Gründungskosten sind davon abhängig, ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gegründet wird.

Bei einer Gesellschaft wird in der Regel ein Gesellschaftsvertrag durch einen Rechtsanwalt oder Notar erstellt. Die Gesellschaft ist zudem ins Firmenbuch einzutragen. Daher fallen Kosten für die Rechtsberatung und die Eintragung ins Firmenbuch an. Bei einem Einzelunternehmen fallen nur dann Gebühren an, wenn dieses ins Firmenbuch eingetragen wird. Für Neugründer und Betriebsübernehmer entfallen gemäß Neugründungsförderungsgesetz die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch. Dafür ist eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer (Gründerservice, Bezirksstelle oder Fachgruppe) erforderlich .

Einzelunternehmen

  1. Gewerbeanmeldung
    Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
    Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z.B. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe
  2. Firmenbucheintragung (in der Regel bei Neugründungen nicht erforderlich)
    Die Eintragung ist ab einem Jahresnettoumsatz über € 700.000 verpflichtend, unter € 700.000 ist die Eintragung freiwillig möglich. ca. € 90,-

Personengesellschaften (OG, KG)

  1. Vertragserrichtung Notar oder Rechtsanwalt

    Der OG/KG Gesellschaftsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form bzw. Vorschriften gebunden. Die Kosten sind daher je nach Vertragserrichtung (mit/ohne Rechtsbeistand) und Vertragsumfang unterschiedlich hoch. ca. € 1.000,-
  2. Gewerbeanmeldung
    Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
    Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z.B. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe
  3. Firmenbucheintragung
    Firmenbuch-Eintrag OG/KG ca. € 260,-

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  1. Vertragserrichtung
    Abhängig vom Umfang der Gesellschaft und des Vertrages

    Ein-Mann-GmbH – Errichtungserklärung mit den gesetzlichen Mindestanforderungen  ca. € 100,- bis 150,-
    Ein-Mann-GmbH mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und einigen zusätzlichen Regelungen durch Notar – je nach Umfang ca. € 500,- bis 1.000,-
    GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschaftern mind. € 2.000,-
  2. Gewerbeanmeldung
    Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
    Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z.B. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe
  3. Firmenbucheintragung
    Firmenbucheintragung einer GmbH ca. € 400,-

GmbH & Co KG

Da die Gründung von zwei Gesellschaften (GmbH und KG) erforderlich ist, ergeben sich entsprechend höhere Kosten.

Quelle und weitere Informationen: WKO Gründerservice

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