Geringfügige Beschäftigung2022-10-19T09:35:19+00:00

Unternehmer Lexikon

Geringfügige Beschäftigung

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Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Arbeit ist das Brutto Gehalt gleich dem Nettogehalt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss.

Mit Ausnahme der Kündigungsregelung gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Bestimmungen und Regelungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer. So haben geringfügige Arbeitnehmer ebenso Ansprüche auf PflegefreistellungenUrlaub und Abfertigungen. Ebenso gelten, je Kollektivvertrag, auch dieselben Regelungen für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld). Diese Sonderzahlungen werden nicht für die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze verwendet.

Die Arbeitnehmer haben demnach ebenso einen Urlaubsanspruch auf fünf bzw. sechs Wochen pro Jahr, wie jeder andere Dienstnehmer. Eine Ausnahme bilden freie Dienstnehmer, da hierfür andere Regelungen gelten.

Geringfügigkeitsgrenze Österreich

Als geringfügig beschäftigt gilt man in Österreich, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung (Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat) im Jahr 2020 nicht mehr als 460,66 Euro pro Monat verdient. Diese Geringfügigkeitsgrenze gilt seit 01.01.2020.

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