Unternehmer Lexikon
Firmenbucheintrag / Handeslregistereintrag


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Firmenbucheintrag / Handeslregistereintrag
Firmenbucheintrag / Handeslregistereintrag
Das Firmenbuch – früher als Handelsregister bezeichnet – ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.
Wer ist im Firmenbuch eingetragen?
Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten.
Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 Euro oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 Euro aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
Wer führt das Firmenbuch?
Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.
Weitere Informationen finden Sie bei WKO.