E-Rechnung an den Bund2022-10-13T10:02:26+00:00

Unternehmer Lexikon

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E-Rechnung an den Bund

E-Rechnung an den Bund

Ab 1. Jänner 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch in strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert.

Für weitere Informationen hat die WKO hierfür den Leitfaden „e-Rechnung an den Bund Leitfaden für die Wirtschaft“ erstellt, diesen finden Sie im Link unten.

Quelle WKO

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