Unternehmer Lexikon
Eingangsrechnung


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Eingangsrechnung
Eingangsrechnung
Das Wort „Rechnung“ ist vermutlich jedem von uns geläufig. Meist negativ behaftet und dennoch wissen wir alle, was darunter zu verstehen ist. Schließlich erhalten wir sie täglich, haben manchmal das Glück sie auszustellen und müssen sie auch irgendwann begleichen. Bei dem Wort „Eingangsrechnung“ sieht es schon anders aus. Wer nicht gerade in der Buchhaltung arbeitet, ist der Begriff vielleicht noch nicht zu Ohren gekommen. Dabei zählt eine vollständige und formal korrekte Eingangsrechnung für jeden Rechnungsempfänger zu einer essenziellen Ressource. Insbesondere Mitarbeiter der Buchhaltung wissen um die Wichtigkeit der Eingangsrechnung.
Was sich hinter einer Eingangsrechnung verbirgt und wie diese richtig geprüft wird erfahren Sie hier.
Was ist die Ein- und Ausgangsrechnung?
Um sicherzustellen, das Unternehmer und Selbstständige ihr Geld für erbrachte Dienstleistungen oder Produkte erhalten, muss eine Rechnung erstellt werden. Wenn wir eine Rechnung an einen Kunden ausstellen, handelt es sich dabei um die Ausgangsrechnung. Wird umgekehrt eine Rechnung an uns gestellt, wird von der Eingangsrechnung gesprochen.
Rechnungen dienen aber nicht nur als Information, sondern gelten in vielen Bereichen auch als Nachweis oder Bestätigung. Wird beispielsweise eine Ausgangsrechnung nicht bezahlt, kann der Rechnungssteller anhand der Rechnung die erbrachte Leistung und die dafür festgelegten Fristen nachweisen. Daher ist es wichtig seine Ein- und Ausgangsrechnungen ordentlich zu verwalten und aufzubewahren.
Was muss auf der Ein- und Ausgangsrechnung enthalten sein?
- Name, Anschrift und Bankverbindung des Rechnungsausstellers
- Name & Anschrift des Kunden
- Rechnungsnummer und Datum
- UID – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Art, Menge und Bezeichnung der Produkte und Dienstleistungen
- Netto- und Bruttobetrag, sowie Erhebung der Steuersätze und Rabatte etc.
- Zahlungsfristen und ggf. Lieferzeitraum
Diese Angaben sind auf einer Rechnung zwingend erforderlich, sprich auch gesetzlich vorgeschrieben.