Unternehmer Lexikon
Außerplanmäßige Abschreibung


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Außerplanmäßige Abschreibung
Die außerplanmäßige Abschreibung erfolgt dann, wenn du eine außergewöhnliche Wertminderung bei abnutzbaren Anlagegütern berücksichtigen musst. Dies gilt ebenso für nicht abnutzbare Anlagegüter. Das heißt, die außergewöhnliche Abschreibung gilt für das gesamte Anlagevermögen. Die Begründung hierfür liegt zum Beispiel im Folgenden:
- Die technische Kapazität einer Maschine wurde zu hoch angesetzt
- Ein Grundstück hat sich durch den Bau einer belebten Straße erheblich im Wert gemindert
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung: Wo liegt der Unterschied?
Es gibt einige Unterschiede, die man bei der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung beachten muss.
Planmäßige Abschreibung
- Bildet die Gegenstände des Anlagevermögens ab.
- Orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
- Abschreibungen sind handelsrechtlich und steuerrechtlich verankert. Ein Wahlrecht besteht daher nicht.
- Als Ausgangspunkt dienen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Außerplanmäßige Abschreibung
- Ein Wirtschaftsgut ist beschädigt oder unbrauchbar und die Wertminderung dadurch dauerhaft.
- Wertverluste treten unerwartet auf.
Unternehmensrecht
Im Unternehmensrecht wird mit planmäßiger Abschreibung der über den Nutzungszeitraum zu verteilende Anschaffungs-/Herstellungswert von abnutzbarem Anlagevermögen bezeichnet. In der Handelsbilanz ist das Anlagevermögen mit seinem Anschaffungs-/Herstellungswert abzüglich der Abschreibung aufzunehmen. Daneben gibt es noch die außerplanmäßige Abschreibung die z.B. vorzunehmen ist, wenn sich der Börsenwert eines Gegenstandes ändert.
Steuerrecht
Im Steuerrecht entspricht der planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibung, die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA). Der außerplanmäßigen Abschreibung entspricht die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA). Beide werden wird in der Steuerbilanz erfasst und senken den zu versteuernden Gewinn bzw. führen zu einem Verlust.