Ausgangsrechnung2022-11-02T07:28:38+00:00

Unternehmer Lexikon

Ausgangsrechnung

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Wollen Unternehmen für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen von ihren Kunden Geld einfordern, schreiben sie Rechnungen. Um im allgemeinrechtlichen Sinne verbindlich und im steuerrechtlichen Sinne gültig zu sein, müssen Rechnungen allerdings ganz bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine der wichtigsten Rechnungsarten für jede Firma ist die Ausgangsrechnung. Doch was ist die Definition der Ausgangsrechnung? Welche Angaben gehören in dieses Dokument und was hat der Aussteller einer solchen Rechnung sonst noch zu beachten?

Was ist die Ein- und Ausgangsrechnung?

Um sicherzustellen, das Unternehmer und Selbstständige ihr Geld für erbrachte Dienstleistungen oder Produkte erhalten, muss eine Rechnung erstellt werden. Wenn wir eine Rechnung an einen Kunden ausstellen, handelt es sich dabei um die Ausgangsrechnung. Wird umgekehrt eine Rechnung an uns gestellt, wird von der Eingangsrechnung gesprochen.

Rechnungen dienen aber nicht nur als Information, sondern gelten in vielen Bereichen auch als Nachweis oder Bestätigung. Wird beispielsweise eine Ausgangsrechnung nicht bezahlt, kann der Rechnungssteller anhand der Rechnung die erbrachte Leistung und die dafür festgelegten Fristen nachweisen. Daher ist es wichtig seine Ein- und Ausgangsrechnungen ordentlich zu verwalten und aufzubewahren.

Was muss auf der Ein- und Ausgangsrechnung enthalten sein?

  • Name, Anschrift und Bankverbindung des Rechnungsausstellers
  • Name & Anschrift des Kunden
  • Rechnungsnummer und Datum
  • UID – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Art, Menge und Bezeichnung der Produkte und Dienstleistungen
  • Netto- und Bruttobetrag, sowie Erhebung der Steuersätze und Rabatte etc.
  • Zahlungsfristen und ggf. Lieferzeitraum

Diese Angaben sind auf einer Rechnung zwingend erforderlich, sprich auch gesetzlich vorgeschrieben.

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