Angebotsmonopol2024-03-29T12:14:57+00:00

Unternehmer Lexikon

Angebotsmonopol

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Angebotsmonopol

Unter dem Begriff Angebotsmonopol ist eine Marktform zu verstehen, bei der ein einziger Anbieter vielen Nachfragern gegenübersteht. Dieser als Monopolist bezeichnete Anbieter verfügt über eine hohe Marktmacht und steuert den Preis seines Produktes über dessen produzierte Menge.

Warum sollte man das Angebotsmonopol kennen?

Das Angebotsmonopol wird auch als klassische Art des Monopols bezeichnet. Oftmals ist umgangssprachlich auch dieses gemeint, wenn nur von einem Monopol die Rede ist. Da Angebotsmonopole auch in der Praxis immer wieder zu finden sind, ist es wichtig, sich mit dieser Marktform vertraut zu machen.

Entstehung und Merkmale von Angebotsmonopolen

Das Angebotsmonopol ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass für ein Produkt nur ein einziger Anbieter existiert, dem viele Nachfrager gegenüberstehen.

Dieser als Monopolist bezeichnete Anbieter verfügt über eine hohe Marktmacht, da er bei seinen Entscheidungen keine Konkurrenten berücksichtigen muss.

Ein solches Monopol kann auf unterschiedliche Arten entstehen. So ist es möglich und schon mehrfach der Fall gewesen, dass der Staat einzelne Unternehmen mit einer bestimmten Aufgabe bzw. Dienstleistung (z. B. Post) oder der Produktion eines bestimmten Produktes beauftragt. Ein Angebotsmonopol kann sich aber auch dadurch bilden, dass ein einzelnes Unternehmen alleiniger Besitzer eines bestimmten Produktionsfaktors ist.

Eine dritte Variante bilden die „natürlichen Monopole“. Diese sind durch global fallende Durchschnittskosten gekennzeichnet. Die Herstellung eines Gutes wird also umso günstiger, je mehr Exemplare davon hergestellt werden. Das Minimum der Produktionskosten ist folglich dann erreicht, wenn nur noch ein einzelner Anbieter das Produkt herstellt und damit zum Monopolisten wird. Ein solches Monopol bildet sich also auf „natürlichem“ Wege, indem immer mehr Konkurrenten aus dem Markt austreten und sich nur ein einziges Unternehmen am Schluss durchsetzt.

Die Voraussetzungen für ein Angebotsmonopol sind nicht erst dann gegeben, wenn der Monopolist 100 % der Nachfrage abdeckt. Ausschlaggebend ist eher die auf den Markt ausgeübte Kontrolle. In dem Fall spricht man auch von einem Quasi-Monopol, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

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