Unternehmer Lexikon
Abmahnung


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Abmahnung
Abmahnung
Als Abmahnung bezeichnet man eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, mit welcher der Empfänger aufgefordert wird, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
In zahlreichen Rechtsbereichen ist eine Abmahnung die Voraussetzung, damit bei Wiederholung abgemahnter Tätigkeiten weitere Rechtsfolgen eingeleitet werden können. Der Abzumahnende muss sich vertragswidrig verhalten haben.
Quelle: RechtEasy