Unternehmer Lexikon
Geschäftsfall
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Geschäftsfall
Geschäftsfall
Im Kontext des unternehmerischen Handelns stellt der Begriff Geschäftsfall ein elementares Konzept dar. Ein Geschäftsfall bezeichnet ein wirtschaftlich relevantes Ereignis oder eine Transaktion, die eine Veränderung in der Buchführung oder in den Finanzen eines Unternehmens zur Folge hat.
Definition
Ein Geschäftsfall kann vielfältige Formen annehmen. Dazu gehören sowohl interne Vorgänge als auch geschäftliche Interaktionen mit externen Parteien. Einige Beispiele für Geschäftsfälle sind:
- Der Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Zahlungseingänge von Kunden
- Zahlungsausgänge an Lieferanten
- Abschreibungen von Vermögenswerten
- Kapitalbeschaffung oder -rückzahlung
- Lohn- und Gehaltszahlungen
Relevanz
Jeder Geschäftsfall muss akkurat in der Buchhaltung des Unternehmens erfasst werden, da er direkte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Dies ist nicht nur für interne Steuerungs- und Kontrollprozesse von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen und die Berichterstattung gegenüber Stakeholdern.
Buchführung
In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsfall nach dem System der doppelten Eintragung verbucht, was bedeutet, dass jede Transaktion mindestens zwei korrespondierende Konten betrifft – das Prinzip der Soll- und Habenbuchungen.
Schlusswort
Der Geschäftsfall ist somit ein fundamentaler Baustein für das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe und essentiell für die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Buchführung und transparenten Unternehmensführung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite BWL-Lexikon.de.