Freelancer2024-03-29T09:36:11+00:00

Unternehmer Lexikon

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Freelancer

„Freelancer“ ist der englische Begriff für „Freie Mitarbeiter“. Ein Freelancer bietet einem oder mehreren Unternehmen seine Dienstleistung/en an und verrechnet diese auf selbständiger Basis. Gesetzlich liegt ein freier Dienstvertrag vor, wenn sich jemand verpflichtet, einem Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und diese Zeit entgeltlich beglichen bekommt.

Freelancer sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern

  • nicht fest in Arbeitsabläufe eingegliedert
  • nicht weisungsgebunden
  • Und der Auftraggeber hat keinerlei Kontrollbefugnisse

Für Freelancer bedeutet das, dass in dem Arbeits- bzw. Auftragsverhältnis keinerlei persönliche Abhängigkeit des Dienstleisters vom Arbeitgeber besteht.

Da aber auch kein Anstellungsverhältnis besteht, haben Freelancer keinen Anspruch auf:

  • Kündigungsschutz
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • bezahlte Urlaubstage

Üblicherweise werden Freelancer projektbezogen hinzugezogen. Das heißt, dass die freie Mitarbeit im Normalfall auf ein einzelnes Projekt bezogen ist.

Der Unterschied von Freelancer und Freiberufler

Oft werden die Bezeichnungen „Freiberufler“ und „Freelancer“ als jeweiliges Synonym verwendet. Das ist allerdings nicht korrekt. Als Freiberufler oder Freiberuflich Tätige werden in Österreich nur bestimmte gewerbescheinpflichtige selbständige Berufe bezeichnet. Diese Bezeichnung ist im österreichischen Steuer- und Versicherungsrecht verankert. Die Ausübung ihrer Tätigkeit gilt als „freier“ Beruf.

Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise:

  • Steuerberater
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Krankenpfleger

Diese Berufsgruppen gelten nicht als Gewerbe und unterliegen daher auch keiner Gewerbesteuerpflicht. Folglich ist Freiberuflern möglich, auch als „Freelancer tätig zu sein“, aber nicht jeder freie Mitarbeiter ist „freiberuflich tätig“.

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