Unternehmer Lexikon
Betriebskosten
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Betriebskosten
Betriebskosten (Nebenkosten) sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die bei der Benützung der Hausanlage neben der Miete anfallen und auf diese aufgeschlagen werden. Da es sich bei den Betriebskosten also um Kosten handelt, die dem Haus zugerechnet werden, findet sich auch oft der Begriff Hausbetriebskosten.
Welche Kosten zählen zu den Betriebskosten (Nebenkosten)?
- Wasserversorgung / Wasser / Abwasser: dazu zählen auch die Wasserdichtheitsprüfung, alle Themen rund um das Kaltwasser (wie Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung)
- Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Grünflächen, Spielplatz – z.B. TÜV, Waschküche, u.v.m.), auch diese müssen gewartet, repariert und geprüft werden
- Kanalräumung
- Alles rund um Müll(entsorgung) und Unratsabfuhr, dazu gehört auch die Entrümpelung von herrenlosen Gütern
- Schädlingsbekämpfung
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
- Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsflächen
- Prämien von Versicherungen für Feuer, Glasbruch und Sturmschaden, nicht zu unterschätzen sind auch die Haftpflicht für Leitungswasserschäden. (Wichtig ist, dass diesen Prämien mehr als die Hälfte der Mieter und Mieterinnen für das Haus zugestimmt haben)
- Verwaltungshonorar
- Hausreinigung (darunter fallen auch alte Dienstverträge mit „echten“ Hausbesorgern, deren Abfertigungen, Dienstverträge mit Hausbetreuern und auch deren Abfertigung bzw. nicht zu vergessen die Kommunalsteuer für Dienstnehmer)
- Schneeräumung (wenn extern)
- öffentliche Abgaben