Angebot2022-10-13T08:12:01+00:00

Unternehmer Lexikon

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Ein Angebot, auch Anbot oder Offerte genannt, ist eine Willenserklärung, die auf einen Vertragsschluss gerichtet ist. Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft (einen bindenden Vorschlag), einen Vertrag bestimmten Inhalts abzuschließen.

Voraussetzungen des Angebots

Ein Angebot wird in drei Unterthemen gegliedert:

  1. Hinreichende inhaltliche Bestimmtheit – Ein Angebot ist bestimmbar, wenn die wesentlichen Vertragspunkte (essentialia negotii), enthalten sind oder sich diese aus den gesetzlichen Dispositionsnormen ermitteln lassen (beispielsweise Ware & Preis im Kaufvertragsangebot).
  2. Rechtsgeschäftlicher Bindungswille – Bindungswille bedeutet, das der Offerte zeigen muss, dass er zum Vertragsabschluss endgültig bereit ist (beispielsweise die Einladung zu Verhandlungen oder die Übersendung von Preislisten). Willenserklärungen sind nach der Vertrauenstheorie zu verstehen – Das bedeutet, nach dem objektiven Erklärungswert.
  3. Zugang – Also, ob das Angebot dem Empfänger auch zugegangen ist.

Quelle: RechteEasy

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