Registrierkassenpflicht

Die Sicherheitseinrichtung für Ihre Registrierkasse → was Sie wissen müssen:

Registrierkassenpflicht

Die Sicherheitseinrichtung für Ihre Registrierkasse → was Sie wissen müssen:

Registrierkassenpflicht

Die Sicherheitseinrichtung für Ihre Registrierkasse → was Sie wissen müssen:

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des BMF schreibt vor, dass jeder Barbeleg ab 01.04.2017 digital signiert werden muss. Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern verwendet werden. Das Registrierkassen-Zertifikat von A-Trust entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen. Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.

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Unser Quick-Guide

Wann brauche ich eine Registrierkasse?

Ab einem Barumsatz von 7.500,00€ bei einem Gesamtumsatz von 15.000,00€ im Jahr.

Was versteht man unter einer Registrierkasse?

Unter Registrierkassen versteht man jedes elektronische Datenverarbeitungssystem, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von Barumsätzen erstellt. Eine Registrierkasse muss kein physischer Gegenstand sein. Eine Software kann als Registrierkasse verwendet werden.

Riskieren Sie keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, denn die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wird mit bis zu  5.000,00€ geahndet.

Dürfen wir Sie auf der Suche nach Ihrer Registrierkasse in Form einer Software unterstützen? Wir beraten Sie gerne.

Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung:
0800 310 314